Erneut hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit der Situation in Venezuela befasst - WD 2-3000-017/19  vom 15.2.2019

Hier das 11-seitige Gutachten als pdf

Das Gutachten stellt sich der Frage, ob die ausgedehnten Sanktionen des Westens, insbesondere die Sperrung von Guthaben und Sacheinlagen Venezuelas, zu Recht erfolgt ist, oder es sich dabei um eine völkerrechtswidrige Intervention handelt (so Ambos und Vedder in SZ vom 8.2.19). Dabei wird darauf hingewiesen, das die OAS-Charta, die für die Staaten Südamerikas unmittelbar gilt, in Art. 19 f. ein ausdrückliches Interventionsverbot statuiert:  "No State may use or encourage the use of coercive measures of an economic or political charcter in order to force the sovereign will of another State and obtain from it advantages of any kind".

Zu der Problematik, ob der oppositionsnahe Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.10.2018 Maduro als Präsident rechtswirksam für abgesetzt erklärt hat, merkt das Gutachten Bedenken an: der Gerichtshof waltet nur im Exil. Die Regierung Maduro anerkennt seine Entscheidungen nicht und setzt sie auch nicht durch.