Das Gutachten vom 7.2.2019  - WD-2 3000-014/19  - bezweifelt unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten, dass die Anerkennung zu Recht erfolgt ist

Dafür fehlten die tatsächlichen Voraussetzungen. Hier das 10-seitige Gutachten als pdf

Dazu als Kommentar ein Auszug aus amerika21 vom 10.2.2019: 

..Tatsächlich hat Guaidó als bisheriger Vorsitzende der oppositionell dominierten Nationalversammlung keine über das Parlament hinausgehende Rückendendeckung. Die Armee, die Justiz, die Wahlbehörde und weitere zentrale Institutionen des Staates stehen weiterhin an der Seite von Präsident Nicolás Maduro. In dieser Situation nutzt Guaidó zurzeit die Anerkennung ausländischer Regierungen, um seine innenpolitische Position zu stärken. So traf er diese Woche mit europäischen Diplomaten zusammen, darunter mit dem deutschen Botschafter Daniel Kriener. Die Bundesregierung hatte Guaidó unlängst nach einem achttägigen Ultimatum anerkannt. Auch bei dieser Fristsetzung gelten "letztlich die gleichen Leitvorstellungen wie für die Anerkennung selbst", heißt es im Bundestagsgutachten.

Im eskalierenden Machtkampf in Venezuela hatte sich Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) früh auf die Seite des selbsternannten Gegenpräsidenten Guaidó gestellt. "Wir sind nicht neutral in dieser Frage, sondern wir unterstützen das, was Guaidó dort tut", sagte Maas einen Tag nach der Selbsternennung des Oppositionellen…….

https://amerika21.de/2019/02/221974/venezuela-bundestag-gutachten-voelkerrech