veröffentlicht von ITAR-TASS am 10.04.2014 unter
http://en.itar-tass.com/russia/727297
hier in deutscher Übersetzung nach "Luftpost" LP 071/14 - 15.04.2014
Positionspapier zu völkerrechtlichen Problemen der Krim
Die Ukraine ist ein Nachfolgestaat der Sowjetunion. Beim Zerfall der Sowjetunion wurden die innersowjetischen Grenzen der Republiken zu Staatsgrenzen. Es wurde das Prinzip uti possidetis angewendet, d.h. die Nachfolgestaaten durften keine Grenzveränderungen vornehmen. Dieses in Lateinamerika bei der Befreiung von der spanischen Herrschaft entstandene Prinzip wurde bei der Dekolonisierung in Afrika hundertfach angewendet. Begründet wurde dies zutreffend damit, dass die Kolonialmächte die Grenzen zwar nach dem Grundsatz des „divide et impera“ gezogen hatten, jede Grenzveränderung allerdings einen endlosen Prozess von neuen Forderungen nach sich ziehen würde. Gerechte Grenzen gebe es nicht und der ethnisch reine Nationalstaat könne nicht das Ziel sein.
aus ND vom 24.03.2014
Hierzu s. faz-net vom 05.03.2014:
Die Schwarzmeerhalbinsel Krim – mit etwa 26000 Quadratkilometern und zwei Millionen Einwohnern ist sie etwas kleiner als das Bundesland Brandenburg – kam Ende des 18. Jahrhunderts unter russische Herrschaft. Zuvor hatten dort die osmanische Türkei und ein autonomes Chanat der Krimtataren geherrscht, das sich durch Sklavenraubzüge bis weit nach Polen hinein den Ruf eines »Schurkenstaates« der frühen Neuzeit erwarb. Nach der russischen Eroberung floh ein Großteil der tatarisch- und türkischstämmigen Bevölkerung in die Türkei oder wurde in andere Teile des russischen Reiches und des Balkans umgesiedelt.