Interviewerin: Karin Leukefeld

Quelle: www.tlaxcala-int.org vom 12.6.2019

Am 1. Juni hat der Rat der Europäischen Union einstimmig die einseitigen Strafmaßnahmen gegen Syrien um ein Jahr verlängert. Die Sanktionen sind seit dem Jahr 2011 in Kraft und wurden bislang 52 Mal ausgeweitet und verschärft.

Botschafter Idriss Jazairy, aus Algerien, seit 2015 der UN-Sonderberichterstatter für die negativen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen, sprach darüber am 30. Mai 2019 in Berlin mit der Nahost-Korrespondentin Karin Leukefeld. Zur Lage in Syrien legte Jazairy eine vernichtende Bilanz vor

Herr Jazairy, Sie sind der UN-Sonderberichterstatter zu den Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen auf die Menschenrechte der Bevölkerung des betroffenen Landes. Das ist ein sehr komplizierter Titel. Wer hat Sie ernannt und was ist Ihre Aufgabe?

Ich wurde vom UN-Menschenrechtsrat gewählt.[1] Meine Aufgabe ist es, die Folgen von einseitigen Sanktionen auf die schwächsten Personen in den Entwicklungsländern zu untersuchen, die von einseitig verhängten Sanktionen betroffen sind. Solche Sanktionen werden meist von Industriestaaten gegen ausgewählte Staaten verhängt, die von den sanktionsverhängenden Staaten, den Quellenländern (der Sanktionen), beschuldigt werden, die Menschenrechte nicht vollständig zu erfüllen. Zwischen den Quellenländer und den Zielstaaten von Sanktionen gibt es Differenzen darüber, mit welcher Politik die Entwicklung von Menschenrechten verfolgt werden soll. Das hat zur Folge, dass unbeteiligte Personen in den Zielstaaten den negativen Folgen solcher Sanktionen ausgesetzt sind. Ich versuche, mich für diese Menschen einzusetzen und denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht gehört werden.

Es gibt einseitige Zwangsmaßnahmen, Sanktionen, Embargos, Blockaden – worin unterscheiden sie sich?

Der Hauptunterschied ist folgender: Es gibt Sanktionen, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden und die von allen Staaten grundsätzlich als legitim eingestuft werden. Und es gibt Sanktionen, die von Quellenländern jenseits einer UN-Sicherheitsratsentscheidung verhängt werden, diese nennt man „einseitig“……..

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