Mit dem Gutachten "Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien" vom 10.9.2018 nehmen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zu einer brandaktuellen Frage Stellung

Das Gutachten kommt zunächst zum Ergebnis, dass das bisherige Mandat für die Operation "Inherent Resolve" eine solche Aktion nicht einschließt und daher der Bundestag darüber gesondert beschließen müsste. Es nimmt dann die Ergebnisse der früheren Studie - WD-2-3000-048/18 vom 18.4.18 (s. gesonderter Beitrag) auf und besteht auf einer Ermächtigung durch den Sicherheitsrat, die nicht bereits in der SR-Resolution 2118(2013) gefunden werden könne. Da eine solche Ermächtigung kaum denkbar sei, bliebe nur die Ausnahme der Selbstverteidigung nach Art. 51 UN-Charta. Da es auch daran fehle, "stünde eine Rechtfertigung möglicher Vergeltungsschläge völkerrechtlich auf äußerst "wackeligen" Füßen." (S.7)

Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann "niemals verfassungskonform sein" (S. 8) . Auch die bloße militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Einsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit völkerrechtswidrig. Nach Art. 24 Abs.2 GG wäre auch eine Beteiligung an einer solchen Koalition der Willigen verfassungswidrig. Die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestags könnten sich bei einer Billigung eines solchen Einsatzes zudem u.U. nach § 13  Völkerstrafgesetzbuch strafbar machen wegen eines Verbrechens der Aggression (S. 10).

hier das ganze Gutachten im Wortlaut als pdf