Veröffentlichung eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags -  WD 2-3000-029/18

Das Gutachten kommt u.a. zu folgendem Ergebnis:

3.3. Zwischenfazit
Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den “IS” ist unter dem Blickwinkel
des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und
lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des “IS” in Syrien immer weniger begründen.

und später:

5. Fazit
Die Konfliktsituation in Syrien ist hinsichtlich der Fakten äußerst unübersichtlich. Dies
erschwert die Beantwortung der Frage, inwieweit die am Konflikt beteiligten (Nachbar-)Staaten
Israel, Türkei, Iran und Russland – einschließlich nichtstaatlicher Akteure wie die Hisbollah und
die Kurden-Milizen – tatsächlich völkerrechtskonform handeln. Unübersehbar verfolgen die
Nachbarstaaten Syriens geo-strategische Interessen in der Region und nutzen die prekäre Situation
eines (zeitweise) zerfallenden Staates (failing state) für ihre Zwecke aus. Vor allem das Selbstverteidigungsrecht
wird dabei nicht selten „vorgeschoben“, um die Verfolgung von politischen
Interessen völkerrechtlich zu legitimieren.

hier das ganze Gutachten als pdf