Am 24.02.2018 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einmütig die Resolution 2401 zu einem 30-tägigen Waffenstillstand in Syrien

Hier die  ganze Resolution in dt. Übersetzung als pdf

HInzuweisen ist darauf, dass die Resolution zum einen nicht  regional - z.B. auf  Ost-Ghouta -  begrenzt ist, sondern von "ganz Syrien"  spricht,  also auch auf die Kämpfe um Afrin anwendbar ist. Weiter ist auf die in der westlichen Berichterstattung durchgegehend unterschlagene Ziffer 2 des Beschlusses aufmerksam zu machen, die der syrischen Regierung zugesteht, trotz Waffenstillstand den Kampf gegen die Rebellengruppen fortzusetzen. Wörtlich:

"2.<Der Sicherheitsrat >   bekräftigt, dass die Einstellung der Feindseligkeiten nicht für militärische Operationen gegen die Organisation Islamischer Staat in Irak und der Levante (ISIL, auch bekannt als Daesh), Al-Qaida und die Al-Nusra-Front und alle anderen mit Al-Qaida oder ISIL verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und andere vom Sicherheitsrat benannte terroristische Gruppen gilt."