Am 24.02.2018 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einmütig die Resolution 2401 zu einem 30-tägigen Waffenstillstand in Syrien
Hier die ganze Resolution in dt. Übersetzung als pdf
HInzuweisen ist darauf, dass die Resolution zum einen nicht regional - z.B. auf Ost-Ghouta - begrenzt ist, sondern von "ganz Syrien" spricht, also auch auf die Kämpfe um Afrin anwendbar ist. Weiter ist auf die in der westlichen Berichterstattung durchgegehend unterschlagene Ziffer 2 des Beschlusses aufmerksam zu machen, die der syrischen Regierung zugesteht, trotz Waffenstillstand den Kampf gegen die Rebellengruppen fortzusetzen. Wörtlich:
"2.<Der Sicherheitsrat > bekräftigt, dass die Einstellung der Feindseligkeiten nicht für militärische Operationen gegen die Organisation Islamischer Staat in Irak und der Levante (ISIL, auch bekannt als Daesh), Al-Qaida und die Al-Nusra-Front und alle anderen mit Al-Qaida oder ISIL verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und andere vom Sicherheitsrat benannte terroristische Gruppen gilt."