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Iran

Nach mehrtägigen Verhandlungen hat der ICJ am 30.8.2018 die mündliche Erörterung abgeschlossen und berät nun seine Entscheidung

Ein Termin für die Verkündung der Entscheidung ist noch nicht bekannt.  Hier die Pressemitteilung des ICJ vom 30.8.2018. 

press release nr. 2018/43 (pdf)

(Die Wortprotokolle der Verhandlungen sind zugänglich auf der website des ICJ unter den "anhängigen Verfahren".)

Die Regierung des Iran hat beim Internationalen Gerichtshof (ICJ) am 16.7.2018 neben der Hauptsache vorläufige Maßnahmen gegen die USA gefordert, die ab 5.8.18 die am 8.Mai 2018 von Präsident Trump angekündigten Sanktionen durchführen wollen

Der ICJ will darüber in der Zeit ab 27.8.-30.8.2018 verhandeln.

Im Kern beruft sich der Iran erneut auf eine Verletzung des „Treaty of Amity , Economic Relations and Consular Rights“ von 1955 - Artikel 4 bis 10 durch willkürliche Aufkündigung des „Iran-Nuklear-Abkommens“ (Joint Comprehensive Plan of Action)

Hier die Antragsschrift der iranischen Regierung (die USA haben bisher noch nicht erwidert) :

http://www.icj-cij.org/files/case-related/175/175-20180716-REQ-01-00-EN.pdf

Security Council Resolution 2231 and the JCPOA: Next Steps

The International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) has released a statement entitled "Nuclear Crossroads: The Urgent Need for Action to Prevent Catastrophe". It addresses US-Russian nuclear arms racing, the North Korea situation, US violation of the agreement and Security Council resolution regarding Iran's nuclear program, and ongoing risks of accidents and miscalculations.

The United Nations is now coming to grips with next steps on Iran-related instruments, with a Security Council meeting on the matter scheduled for June 27. Given these discussions, we particularly draw your attention to the following section of the IALANA statement:

Es wird häufig übersehen, dass den USA ein Austrittsrecht aus dem JCPOA nach dem Völkerrecht überhaupt nicht zusteht

Von Paula Fischer, Bernd Scholl  |  7 Mrz 2018 in verfassungsblog   https://verfassungsblog.de/rueckzug-aus-dem-atomabkommen-drohen-die-usa-mit-einem-voelkerrechtsbruch/

Zum selben Thema bei Stiftung Wisssenschaft und Politik am 22.5.18

Die Europäer müssen jetzt ohne die USA mit Iran verhandeln

von Volker Perthes

Mit seiner Entscheidung, sich aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran zurückzuziehen – oder genauer gesagt: es zu brechen –, fordert der amerikanische Präsident Donald Trump die internationale Staatengemeinschaft und insbesondere die europäischen Partner der USA direkt heraus. Dabei geht es um mehr als eine bloße Meinungsverschiedenheit zwischen transatlantischen Verbündeten, wie dies noch im Jahr 2003 bei der Invasion des Irak der Fall war. Damals führte die Politik der Amerikaner zu einem Bruch auf der europäischen Seite des Atlantiks und insbesondere zwischen Großbritannien auf der einen und Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite. Dieses Mal ….. geht es keineswegs nur um Politik. Mit seinem Bruch des gemeinsam mit den E3 sowie der EU-Außenbeauftragten, Russland und China ausgehandelten Abkommens und der Ablehnung eines europäischen Vermittlungsangebots und auch nur einer Fristverlängerung demonstriert Donald Trump seine Haltung gegenüber dem internationalen Recht an sich. Damit verursacht er einen Bruch zwischen den USA und ihren europäischen Verbündeten, der während seiner weiteren Amtszeit wohl kaum wieder überbrückt werden kann.......

https://www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/2018/die-europaeer-muessen-jetzt-ohne-die-usa-mit-iran-verhandeln/


 

Stellungnahme von 31 Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats von attac Deutschland zu Trumps Umgang mit dem Iran-Atomabkommen

Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, hat schon während seines Wahlkampfes das „Iran-Atomabkommen“ als „das schlechteste Abkommen“ angeprangert, „das die USA je abgeschlossen haben“. Mit der Bekanntgabe seiner Iran-Strategie am 13. Oktober hat er das Abkommen massiv in Frage gestellt. Ein für Iran entscheidendes Element dieses Atomabkommens ist die Aussetzung der Wirtschaftssanktionen.......

Berlin, den 20.11.2017

hier die Erklärung als pdf

Das aussenpolitische Team des neuen US-Präsidenten vertritt radikale Positionen. Vor allem im Konflikt mit dem Iran droht eine beispiellose Eskalation – und womöglich sogar ein verheerender Krieg

 Von Bob Dreyfuss |  in: WoZ vom 22.12.2016

Die Namen der drei Generäle, die Donald Trump bislang in seinen nationalen Sicherheitsstab berufen hat, haben nicht nur die Administration in Washington, sondern Regierungen in aller Welt beunruhigt. So soll Mike Flynn Nationaler Sicherheitsberater, James Mattis Verteidigungsminister und John Kelly Minister für Innere Sicherheit werden. Hinzu kommt noch der republikanische Abgeordnete Mike Pompeo, der CIA-Chef werden wird. Diese Leute werden aller Voraussicht nach Trumps ohnehin schon aggressives Auftreten weiter begünstigen und ermutigen. Ihre unkonventionellen, ja extremistischen Ansichten in sicherheitspolitischen Fragen sind beispiellos in der jüngeren Geschichte der USA. Und das erste Ziel von Trumps Generälen und der CIA wird vermutlich der Iran sein.

https://www.woz.ch/1651/usa/trumps-gefaehrliche-generaele-und-verrueckte-hunde

The 37 signatories included Nobel laureates, veteran makers of nuclear arms, former White House science advisers and the chief executive of the world’s     largest general society of scientists urge him not to dismantle the Iran deal, calling it a strong  bulwark against any Iranian bid to make nuclear arms

https://static01.nyt.com/packages/pdf/science/03ScientistsLetter.pdf

In dem Beitrag des Bochumer Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht  -  Bofax 476 D - setzt sich N.Meißner mit der völkerrechtlichen Qualität des Abkommens und der Resolution des UN-Sicherheitsrats 2231 vom 20.7.2015 auseinander

http://www.ifhv.de/index.php/publications/bofaxe

 

Mit der einstimmigen Resolution  SR 2231 vom 20.07.2015 bestätigte der UN-Sicherheitsrat das Atom-Abkommen mit dem Iran und verstärkte so seine völkerrechtliche Wirksamkeit.

sr-res 2231 vom 20.7.2015

Die neue Resolution ersetzt die sieben Resolutionen, mit denen der Sicherheitsrat Teheran seit dem Jahr 2006 wegen seines Atomprogramms sanktioniert hatte. Im Anhang A ist ab S. 8  das Atomabkommen  (deutsche Übersetzung) aufgenommen

Der deutsche Trägerkreis "Atomwaffen abschaffen - bei uns anfangen" begrüßt das heute abgeschlossene »Iran- Atom-Abkommen«.

Aus der Presseerklärung vom 14.07.2015:

Nun müssen die von allen Mitgliedsländern des Atomwaffensperrvertrages im Jahr 2010 vereinbarten Bemühungen um einen massenvernichtungswaffenfreien Nahen Osten unter Einbeziehung Israels baldmöglichst wieder aufgenommen werden. Manche Kritiker behaupten,

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