Unmittelbar vor dem am 20./21. Mai 2012 in Chicago stattfindenden NATO-Gipfel trafen sich in Berlin am 16. Mai 2012 der afghanische Präsident Hamid Karsai und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Unterzeichnung eines Vertrags über die zukünftigen bilateralen Beziehungen beider Staaten. Das Dokument mit der Bezeichnung »Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan über die bilaterale Zusammenarbeit« regelt, neben eher unbestimmten Vereinbarungen auf wirtschaftlichem und entwicklungspolitischem Gebiet, hauptsächlich die „Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit“ (Artikel 2).[1] Hierauf wird in einem kurzen Überblick eingegangen.
Am 16.05.2012 schlossen die Regierungen der BRD und der Islamischen Republik Afghanistan ein Abkommen über die künftige bilaterale Zusammenarbeit.
Hier das Inhaltsverzeichnis der 60-seitigen Broschüre von November 2011 und der link zur Vollversion
Ein Rechtsgutachten von Otto Jäckel (überarbeiteter Redebeitrag auf einer Kundgebung in Bonn im September 2001 kurz nach Beginn des Afghanistankriegs)
Erstmals hat der NATO-Rat den Bündnisfall nach Art 5 des NATO-Vertrages beschlossen. Der Beschluss ist ergangen, nachdem der Beauftragte der amerikanischen Regierung Francis Taylor den Vertretern der übrigen 18 NATO-Staaten mit Dias und Overheadprojektor Beweise dafür vorgestellt hat, wonach die Terrorangriffe vom 11. September von außen gekommen seien. Schriftliche Unterlagen seien nicht verteilt worden.1
Woran muss sich dieser Beschluss messen lassen?