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Afghanistan

Zur Vorbereitung des Afghanistan-Kongresses in Strasbourg Ende April 2014 ist diese Broschüre  (ed. Reiner Braun und Pascal Luig) erschienen mit den Schwerpunkten:

* Infos zur aktuellen Lage in Afghanistan

* Stand des Zivilprozesses der Opfer von Kundus vor dem Landgericht Bonn

* Materialien zu den Wahlen im April 2014 in Afghanistan

Broschüre      als pdf-Datei

Achtung! Der Kongress - geplant für 26./27.04.2014  in Strasbourg - ist abgesagt! Statt dessen findet eine Aktionskonferenz am 26.04.2014 in Hannover statt.

Hier die Gründe für die Absage mit der Einladung für die Konferenz in Hannover:

Absage Afgh.-Konf.in Strasbourg und Einladung für Hannover

Wir haben es gewagt (trotz vieler Warnungen) und besuchten vom 16.05. bis 23.05.2013
Kabul.
Wir:
Reiner Braun, Geschäftsführer der IALANA
Christine Hoffmann, Generalsekretärin von pax christi
Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA
Wahida Kabir, Kommission für Frieden und Freiheit in Afghanistan
Kristine Karch, Mitglied im Koordinierungskreis des deutsch-afghanischen Friedensnetzwerkes
Karim Popal, deutsch-afghanischer Anwalt, der die Opfer des Luftangriffs auf Kundus vor Gericht vertritt und
Farida Seleman, Afghanischer Kulturverein Freiburg.

Lesen sie den gesamten Reisebericht hier

 

aus: IMI-Standpunkt 2012/028  vom 21.05.2012

Unmittelbar vor dem am 20./21. Mai 2012 in Chicago stattfindenden NATO-Gipfel trafen sich in Berlin am 16. Mai 2012 der afghanische Präsident Hamid Karsai und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Unterzeichnung eines Vertrags  über die zukünftigen bilateralen Beziehungen beider Staaten. Das Dokument mit der Bezeichnung »Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan über die bilaterale Zusammenarbeit« regelt, neben eher unbestimmten Vereinbarungen auf wirtschaftlichem und entwicklungspolitischem Gebiet, hauptsächlich die „Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit“ (Artikel 2).[1] Hierauf wird in einem kurzen Überblick eingegangen.

Am 16.05.2012 schlossen die Regierungen der BRD und der Islamischen Republik Afghanistan ein Abkommen über die künftige bilaterale Zusammenarbeit.

download (pdf)

Hier das Inhaltsverzeichnis der 60-seitigen Broschüre von November 2011 und der link zur Vollversion

Inhaltsverzeichnis (.pdf)

Vollversion (.pdf)

Ein Rechtsgutachten von Otto Jäckel (überarbeiteter Redebeitrag  auf einer Kundgebung in Bonn im September 2001 kurz nach Beginn des Afghanistankriegs)

 

Erstmals hat der NATO-Rat den Bündnisfall nach Art 5 des NATO-Vertrages beschlossen. Der Beschluss ist ergangen, nachdem der Beauftragte der amerikanischen Regierung Francis Taylor den Vertretern der übrigen 18 NATO-Staaten mit Dias und Overheadprojektor Beweise dafür vorgestellt hat, wonach die Terrorangriffe vom 11. September von außen gekommen seien. Schriftliche Unterlagen seien nicht verteilt worden.1

Woran muss sich dieser Beschluss messen lassen?

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