Rund 17 Jahre nach dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo auch durch Deutschland bescheinigen Beobachter dem De-facto-Protektorat desolate politische, ökonomische und soziale Verhältnisse
Die Folgen des ersten Kriegs, in dem die Bundesrepublik eine wirklich bedeutende Rolle spielte, sind katastrophal: Unter faktischer Kontrolle der EU herrscht in Priština eine Elite, die enger Verflechtungen mit der Organisierten Kriminalität und schwerster Kriegsverbrechen bezichtigt wird und deren ausufernde Korruption in der Bevölkerung zunehmend frustrierte Resignation bewirkt.
Die ökonomische, soziale und politische Katastrophe im Kosovo ist das Resultat der angeblichen "Befreiung" der serbischen Provinz durch Berlin und den Westen.
In der Antwort auf eine Parlamentarische Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verteidigt die Bundesregierung auch jetzt noch - trotz der gegenteiligen Äußerung des damaligen designierten Bundeskanzlers Gerhard Schröder - die Rechtmäßigkeit des Einsatzes 1999 im Kosovo.
Unglückliche Formulierung der Vorlagefrage durch die UN- Generalversammlung und Scheu des IGH verhindern ein aussagekräftiges Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Frage der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung und Staatlichkeit des Kosovo.
Der IGH legte die Vorlagefrage eng aus und stellte daher nur auf die Völkerrechtskonformität der Proklamation als verbalen Akt ab ohne jedoch Bezug auf die Frage der Staatlichkeit des Kosovo oder der Existenz eines Sezessionsrechts oder die Rechtsfolgen der Anerkennung des Kosovo durch einige Drittstaaten zu nehmen. Damit hat der IGH die Staatlichkeit des Kosovo nicht bestätigt und auch keinen Beitrag zur Klärung der Frage nach der Existenz eines Sezessionsrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker geleistet. Insgesamt bleibt das Gutachten damit hinter den Erwartungen zurück und bleibt ohne nennenswerte rechtliche Bedeutung.
Die Anerkennung des Kosovo durch die Bundesrepublik Deutschland und andere EU-Staaten missachtet nach Einschätzung der Juristenorganisation Ialana (Juristen gegen Atomwaffen) das Völkerrecht. In einer jetzt veröffentlichten Erklärung unterstützt die deutsche Sektion ausdrücklich die Position Spaniens, Österreichs und Russlands. Serbien will mehrere EU-Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen der Anerkennung der früheren serbischen Provinz verklagen.
Die kosovarische Unabhängigkeitserklärung vom 17.2.2008 und die diplomatische Anerkennung des Kosovo durch die BR Deutschland vom 20.2.2008 und durch andere Staaten
I. Zusammenfassung:
Die kosovarische Unabhängigkeitserklärung vom 17.2.2008 ist unvereinbar mit der UN-SR-Resolution 1244/99 vom 10.Juni 1999, der UN-Charta und dem Völkergewohnheitsrecht
Die völkerrechtliche Anerkennung des Kosovo durch die Erklärungen der deutschen Bundesregierung und weiterer Regierungen anderer Staaten verstößt gegen die UN-SR-Resolution 1244/99 und gegen das völkerrechtliche zwischenstaatliche Interventionsverbot.
Nach der kosovarischen Unabhängigkeitserklärung ist die Rechtsgrundlage für das aktuelle völkerrechtliche Mandat der Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Kosovo und auch für die künftige Bw-Entsendung in den Kosovo im Rahmen der EU völkerrechtlich und verfassungsrechtlich sehr zweifelhaft geworden.