PM ECCHR vom 21.2.2021

 

Koblenz / Berlin – Im sogenannten Al-Khatib-Prozess verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz heute den Angeklagten Eyad A. wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 30 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Damit wird erstmals ein ehemaliger Angehöriger des syrischen Geheimdiensts für Völkerrechtsverbrechen verurteilt. Die Verhandlung gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird mindestens bis Oktober fortgesetzt.

„Eyad A. ist nur ein kleines Rad im riesigen syrischen Folterapparat. Es ist wichtig, dass es dieses Urteil gibt, doch ich wünsche mir, dass es dazu dient, Licht auf die ganzen Verbrechen des Assad-Regimes zu werfen. Nur so ist das Verfahren für mich und andere Betroffene wirklich ein erster Schritt auf diesem langen Weg zur Gerechtigkeit“, sagte Wassim Mukdad, syrischer Überlebender und Nebenkläger im Verfahren gegen Anwar R.
In bisher 60 Prozesstagen hatten in Koblenz syrische Überlebende und Experten nicht nur zu den individuellen Taten der Angeklagten, sondern insbesondere zu den systematischen Verbrechen von Baschar al-Assads Regierung und der syrischen Geheimdienste ausgesagt.

„Mit dem heutigen Urteil bestätigt erstmals ein Gericht: Die Taten der syrischen Regierung und ihrer Mitarbeiter sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aussagen von Folterüberlebenden und Geheimdienstmitarbeitern oder die Caesar-Fotos belegen das Ausmaß und die Systematik von ‚Verschwindenlassen‘, Folter und sexualisierter Gewalt in Syrien. Die Relevanz dieser Beweise reicht weit über das Verfahren in Koblenz hinaus“, erklärte Patrick Kroker, Rechtsanwalt und Vertreter der Nebenklage gegen Anwar R.

Der Prozess in Koblenz ist weltweit das erste Verfahren, um die Verbrechen in Syrien aufzuarbeiten. Da weder in Syrien noch auf internationaler Ebene Verfahren eingeleitet werden können, wird in Deutschland nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip verhandelt. Die bisher gesammelten Aussagen und Beweise zu Verbrechen der syrischen Regierung können in anderen Verfahren, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene, genutzt werden.

„Das Urteil motiviert hoffentlich andere europäische Untersuchungsbehörden, ähnliche Verfahren einzuleiten. Es muss weiterhin das Ziel sein, hochrangige Funktionäre von Assads Sicherheitsapparat vor Gericht zu bringen. Sie sind verantwortlich für Folter, Gewalt und die Hinrichtung zehntausender Menschen – nicht nur in den vergangenen Jahren, sondern bis heute“, so Wolfgang Kaleck, ECCHR-Generalsekretär.

Der Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. in Koblenz läuft seit April 2020, am 17. Februar 2021 wurde Eyad A.s Verfahren abgetrennt. Das ECCHR unterstützt in dem Verfahren gegen Anwar R. 29 Betroffene, davon 14 als Nebenkläger. Die Arbeit zum Al-Khatib-Verfahren ist Teil einer Reihe von Strafanzeigen wegen Folter in Syrien, die das ECCHR seit 2016 mit rund 100 Syrern in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen eingereicht hat.