Ausländische Armeeangehörige können für Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten verurteilt werden und sind nicht durch Immunität vor Strafverfolgung geschützt, entschied der BGH in einem Grundsatzurteil.

LTO vom 28.01.2021

Die Verfolgung ausländischer Kriegsverbrecher durch deutsche Ermittler und Strafgerichte bleibt uneingeschränkt möglich. Eine in den vergangenen Jahren entstandene Diskussion auf internationaler Ebene über eine mögliche Immunität staatlicher Funktionsträger stehe dem nicht entgegen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (Urt. v. 28.01.2021, Az. 3 StR 564/19).

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