Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 25. November 2015 von 19.00 bis 21.00 Uhr DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin

(S-/U-Bahnhof Alexanderplatz, U-Bahnhof Klosterstraße)  - Veranstalter: Amnesty International | Deutscher Anwaltverein (DAV) |European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Am 28. September 2015 verurteilte das OLG Stuttgart zwei Führungsmitglieder der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) zu mehrjährigen

Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung an Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo. Nach mehr als vier Jahren Hauptverhandlung

erging damit das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu Anklagepunkten aus dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).

Hinter der Einführung des VStGB steht der Gedanke, dass Deutschland keinen Rückzugs- oder Ruheraum für Kriegsverbrecher oder andere Völkerstraftäter bilden soll.  In einem anderen Strafverfahren musste sich vor dem OLG Frankfurt ein ruandischer Staatsangehöriger wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung am

Völkermord im Jahr 1994 in Ruanda verantworten. Der BGH hob mit Urteil vom  21. Mai 2015 die Verurteilung teilweise auf und verwies die Sache zu einer neuen Verhandlung zurück. Rechtsgrundlage für das Frankfurter Verfahren ist nicht das VStGB, sondern der bis 2002 geltende Völkermordparagraph 220a StGB.

Die strafprozessualen Probleme in beiden Verfahren waren ähnlich gelagert. Dabei ging es etwa um das Spannungsverhältnis zwischen dem Zeugenschutz und

dem Recht auf Verteidigung. Außerdem stellte sich die Frage, wie ein Schutz aller Verfahrensbeteiligter gewährleistet werden kann. Auch die Frage der Rechte der Opfer und ihre Durchsetzung bei Auslandssachverhalten standen im Fokus der beiden Verfahren. Schließlich spielte die Gewährleistung einer „Waffengleichheit“ in Hinblick auf den fair trial Grundsatz eine große Rolle, die es zu diskutieren gilt.

Programm

19.00 Uhr Begrüßung Rechtsanwalt Franz Peter ALTEMEIER (DAV)

Einführung Rechtsanwalt Dr. Frank SELBMANN (AI)

19.15 Uhr Es diskutieren Verteidigerinnen, Nebenklägervertreter und Prozessbeobachter:

Rechtsanwältin Andrea GROß-BÖLTING, Verteidigerin des Angeklagten Straton M. im FDLR-Prozess

Rechtsanwalt Dieter MAGSAM, Nebenklagevertreter im Frankfurter Ruanda-Verfahren

Rechtsanwältin Natalie VON WISTINGHAUSEN, Verteidigerin im Frankfurter Ruanda-Verfahren

Rechtsanwalt Dr. Patrick KROKER, European Center for Constitutional and Human Rights

Moderation: Rechtsanwalt Dr. Frank SELBMANN, Amnesty International Deutschland

 

21.00 Uhr Empfang

22.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Anmeldung

Der Eintritt ist kostenlos und erfolgt unabhängig von einer Anmeldung. Für eine bessere Planung nutzen Sie bitte bis zum 18.11.2015 unsere Online-Anmeldung

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