http://www.univie.ac.at/intlaw/wordpress/pdf/83_generalv_sicherheitsrat.pdf
Der Sicherheitsrat kann Druck ausüben, um die Parteien vom Sinn einer derartigen Schlichtung zu überzeugen. Wenn das nicht gelingt, oder wenn es ohne große Vorwarnug zu einer unmittelbaren kämpferischen Auseinandersetzung kommt, stehen dem Sicherheitsrat die Instrumente des VII. Kapitels zur Verfügung: Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen (Artikel 41 VN-Charta). Erst wenn das misslingt, kann der Sicherheitsrat zu weitergehenden Mitteln greifen: Er kann mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.
Von Anja Papenfuß | jpg-journal vom 27.07.17 |
Im breiten Schatten der US-Nominierungsparteitage fanden am Donnerstag, den 21. Juli 2016, in New York ganz andere Vorwahlen statt. Hinter verschlossenen Türen stimmten die 15 Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen probeweise darüber ab, wer der nächste Generalsekretär oder die nächste Generalsekretärin der Weltorganisation werden könnte.
http://www.ipg-journal.de/aus-dem-netz/artikel/hinterzimmerwaeldler-1548/