Ab 24.9.2018 steht die Überprüfung des 6. Staatenberichts der Bundesregierung vor dem zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) an

Hierzu hat die Eberhard-Schultz-Stiftung in Kooperation mit der
Volkssolidarität, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der
Humanistischen Union, der Deutschen Sektion der International
Association of Lawyers (IALANA), dem Landessenioren-beirat Berlin (LSBB)
und der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative einen Parallelbericht zur
aktuellen Umsetzungssituation des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Deutschland eingereicht.

Der Parallelbericht nimmt kritisch Stellung zum Staatenbericht
Deutschlands und wurde auf der Grundlage des Fragenkatalogs erarbeitet,
den die Stiftung bereits im September 2017 für die vorbereitende
Sitzung verfasst hatte. Schwerpunkte des jetzt eingereichten Berichts
sind die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls, das Recht auf
soziale Sicherheit, Familie, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Deren
umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls
vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist ein
dringendes Gebot des Völkerrechts, dem die Bundesregierung endlich
nachkommen sollte.

Eberhard Schultz betont dazu: „Gerade in Zeiten zunehmender sozialer
Spaltung in einem der reichsten Länder der Welt, in dem wachsende
rechtspopulistische Kräfte Diskriminierungen und Ausgrenzungen ganzer
Bevölkerungsteile fordern, ist die Verwirklichung der sozialen
Menschenrechte für alle von brennender Aktualität.“

Den Bericht finden Sie ab sofort in deutscher und englischer Sprache auf
der Webseite der Stiftung:  www.sozialemenschenrechtsstiftung.org