Drones and targeted killings: the need to uphold human rights and international law

Die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats wurde mit einer Gegenstimme bei 2 Enthaltungen verabschiedet.

Hier die Resolution 2051 (2015)  im Volltext (engl.):

http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=21746&lang=en

Dazu die Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko und Katrin Werner : 

"Wir freuen uns dass sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates klar gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen stellt. Die nun verabschiedete Resolution richtet sich an die USA und Großbritannien, aber auch Unterstützerstaaten wie Deutschland und Italien. Die Bundesregierung muss sich nun hierzu erklären." (....)

Die Resolution bezieht sich auf Operationen in Afghanistan, Pakistan, Somalia und dem Jemen"

"Einsätze von Kampfdrohnen kommen außergerichtlichen Hinrichtungen gleich", erklärt Katrin Werner. "Auch die Bundesregierung verletzt das in der Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Leben: Das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst liefern Daten an die sogenannten Five Eyes-Staaten, mit denen Ziele für ,gezielte Tötungen' ausfindig gemacht werden können. Wir begrüßen deshalb, dass diese Informationsweitergabe durch Deutschland nun auf dem Prüfstand steht. Dies schließt Daten aus Massenüberwachung und Verhaltensanalyse ausdrücklich ein..(...) Auch unsere Ergänzung zu den Relaisstationen wurde von der Parlamentarischen Versammlung fast einstimmig angenommen", erläutert Andrej Hunko. "Die Regierungen Deutschlands und Italiens müssen nun erklären, inwiefern sie den US-Drohnenkrieg durch Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerieren oder sogar unterstützen. Die Resolution schlägt vor, den betreffenden Mitgliedern des Europarates hierzu eine Erklärung abzuverlangen. Ich setze mich dafür ein, dass die Bundesregierung den Europarat zu US-Relaisstationen in Ramstein nicht wie das eigene Parlament an der Nase herumführt."

Matthias Monroy in "telepolis" vom 29.04.2015 ergänzt:

"Deutschland und Italien werden in der Resolution zwar nicht direkt angesprochen. Jedoch heißt es wörtlich, die USA würden von Mitgliedern des Europarates mit "Sendeanlagen auf ihrem Staatsgebiet" unterstützt. Die Parlamentarische Versammlung schlägt deshalb ein sogenanntes Artikel 52-Verfahren vor.

Die Mitglieder des Europarates müssen dann Berichte abliefern und erklären, inwiefern sie sich bei Einsätzen von Kampfdrohnen an die Menschenrechtskonvention halten und das dort verbriefte Recht auf Leben achten. Die Staaten sollen auch darlegen, auf welche Weise sie den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg unterstützen.

Ein solches Verfahren hatte der Europarat in der Vergangenheit beispielsweise wegen der Unterstützung von US-Geheimgefängnissen in Europa beschlossen."