Vor einem Bundesgericht der USA in Washington ist in der vergangenen Woche eine erste Anhörung in der Entschädigungsklage des Ölkonzerns ExxonMobil gegen die kubanischen Unternehmen Cimex und Unión Cuba Petróleo (Cupet) verhandelt worden

Von Edgar Göll in: amerika21 vom 20.10.19

Exxon ist eines der Unternehmen, die aus dem inzwischen nicht mehr existierenden US-Konzern Standard Oil hervorgegangen sind. Dessen Raffinerie in Havanna war eine der ersten amerikanischen Unternehmenseinheiten, die von der revolutionären Regierung Kubas verstaatlicht wurde. Grund dafür war, dass die Raffinerie ablehnte, aus der Sowjetunion geliefertes Erdöl zu verarbeiten, was aber für die wirtschaftliche Entwicklung Kubas von zentraler Wichtigkeit war. Die USA waren damals das einzige Land, das die von Kuba angebotene Entschädigung rundweg ablehnte. Die betreffende Raffinerie wird derzeit von Cupet, der staatlichen Ölgesellschaft, betrieben. Von der Klage ist auch das kubanische Staatsunternehmen Cimex betroffen, das zusammen mit Cupet mehr als 600 Tankstellen auf Kuba betreibt und für die landesweite Benzinversorgung wichtig ist.

ExxonMobil reichte die Klage am 4. Mai ein und ist das erste große Unternehmen der USA, das Kuba verklagt, seit die Regierung von US-Präsident Donald Trump im April 2019 den Titel III des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes von 1996 in Kraft gesetzt hat.

Jenes Gesetz bündelt und verschärft alle bis dahin existierenden Blockade- und Sanktionsbestimmungen gegen Kuba. Die spezielle Klausel des dritten Abschnitts ermöglicht es US-Bürgern, Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Privatpersonen und Unternehmen einzureichen, die Besitztümer "verwenden", die nach der Revolution 1960 verstaatlicht worden sind. Title III war von allen früheren US-Präsidenten ausgesetzt worden, um Proteste und handelspolitische Klagen mit Verbündeten wie der Europäischen Union zu vermeiden. Der US-Ölkonzern verlangt 280 Millionen US-Dollar Entschädigung für die Enteignung der Raffinerie. In einem umfassenden Memorandum stellen sich Cupet und Cimex der Anklage entgegen und weisen nach, dass diese weder in der Sache noch in personeller Hinsicht gerechtfertigt und deshalb nichtig sei.

Dass die Trump-Regierung derartige Klagen vor US-Gerichten zulässt, wird von Experten als Teil einer "Politik der Angst" angesehen. Angelika Becker, Vorsitzende des deutschen Netzwerk Cuba, meint dazu: "Mögliche Investoren sollen mit dieser Blockadeverschärfung noch stärker als bislang davon abgehalten werden, in Kuba zu investieren und mit kubanischen Partnern Handel zu treiben und in Austausch zu treten. Und es ist skandalös, dass auch die Bundesregierung gegen diese Völkerrechtsverletzung der USA nichts unternimmt."