Gerichtsverhandlung zu 13035/15 am 29.2.2016 in Cochem

Hermann Theisen, langjähriger Aktivist gegen die Atombomben-Stationierung in Büchel, ist als Angeklagter zu einer Verhandlung am 29.2.2016 um 9 Uhr ins Amtsgericht Cochem, Ravenéstr. 39, geladen worden. Ihm wird vorgeworfen, am 26.2. und am 7.4.2015 „durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat aufgefordert zu haben“, nämlich zum Verrat von Dienstgeheimnissen.

Theisen  verteilte am 26.2.2015 in Koblenz Flugblätter, in denen er die Soldaten in Büchel dazu aufrief, die Öffentlichkeit über die militärischen Abläufe und Hintergründe der dortigen Atomwaffenlagerung zu informieren. Seine Flugblätter wurden beschlagnahmt.

Fünf Wochen später wollte er 38 KommunalpolitikerInnen in der Region Büchel anschreiben. Er schickte die 38 Briefe an die Verbandsgemeinde Ulmen und bat diese um Weiterleitung. Den Briefen legte er die gleichen Flugblätter bei, wie er sie schon in Koblenz verteilt hatte. Der Bürgermeister von Ulmen öffnete den an ihn adressierten Brief und schaltete die Polizei ein. Diese beschlagnahmte alle Briefe, bevor sie weitergeleitet werden konnten. Das Amtsgericht Koblenz erteilte der Staatsanwaltschaft die Befugnis, die Briefe zu öffnen. Denn es bestehe der Verdacht, dass alle Briefe ein Flugblatt mit einem Aufruf zum Geheimnisverrat enthielten. (Siehe dazu auch weiter unten die Mitteilung des Grundrechtekomitees vom 24.6.2015 „Amtsgericht Koblenz verletzt Grundrechte von Atomwaffen-Kritiker“.)

Theisen legte gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Beschwerde ein, die vom Landgericht Koblenz abgelehnt wurde. Daraufhin ließ er seinen Anwalt eine 16seitige Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe schicken, aber das Bundesverfassungsgericht entschied, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Begründet wurde das nicht.

Nun will also das Cochemer Amtsgericht darüber urteilen, ob Hermann wegen seiner Flugblätter zu bestrafen ist.

Hier das beanstandete Flugblatt: 

theisen flugblatt

Dasselbe Gericht - Az. 45215/14 -  hat ihn bereits am 24.9.2015 zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt, weil er die Flugblätter auch schon in 2014 verteilt hatte. Dagegen hat Hermann Berufung eingelegt, so dass er auch deswegen demnächst noch mal auf einer Angeklagtenbank sitzen wird: dann im Landgericht Koblenz.

Hier aus der  Begründung des Urteils des Amtsgerichts:

ag cochem-  45215/14 - 24.9.15 theisen-auszug