von Dr. Franziska Kring | 25.3.2021 auf LTO

Zehn Familien, unter anderem aus Deutschland, Kenia und Fidschi wollten vor dem EuGH erreichen, dass die EU sich strengere Klimaziele geben muss. Doch die Richter haben ihre Klage endgültig zurückgewiesen.
Die Kläger des People’s Climate Case sind mit ihrer Klage für strengere Klimaziele in der Europäischen Union (EU) gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hielt die Klage für unzulässig (Urt. v. 25.03.2021).
Zwar sei es richtig, dass die Folgen des Klimawandels jeden Menschen anders träfen. Das bedeute aber nicht, dass einzelne Personen auch gegen die EU-Gesetze klagen könnten. Ohnehin ist das im EU-Recht die Ausnahme. Nur von der Maßnahme individuell betroffene Personen sind klagebefugt.
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