Es mißachtet damit die von Verfassungs wegen gebotene Transparenz der exekutiven Genehmigungspraxis gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.
flyer zur veranstaltung vom 12.6.15 zu parl. auskunftsrecht
bverfg v. 21.10.14 zu parl. auskunftsrecht
Eine fundierte kritische Auseinandersetzung von Prof. Dr. Martin Kutscha m.kutscha zu bverfg v. 21.10.14
Weiter die Stellungnahme von Otto Jäckel,die er bei der parlamentarischen Anhörung der Fraktion DIE LINKE am 18.05.2015 abgegeben hat"Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum ParlBetG"
Das Statement von D.Deiseroth "Verfassungsauslegung oder Interessenabwägung in den Grenzen des Mainstream?"