Internationaler Strafgerichtshof muss endlich Verfahren gegen Großbritannien einleiten

Großbritannien hat in den vergangenen Jahren alles getan, um Ermittlungen zu den Menschenrechtsverbrechen britischer Soldaten im Irak zu verhindern. Im Juni 2017 stellte das Verteidigungsministerium schließlich auch die Arbeit der Irak-Untersuchungskommission ein. Deswegen wandte sich das ECCHR am 1. September 2017 erneut an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag und forderte die Anklagebehörde des IStGH auf, die laufenden Vorermittlungen zu Kriegsverbrechen durch britische Truppen im Irak zu beenden und die Eröffnung  eines formellen Ermittlungsverfahren gegen die Hauptverantwortlichen zu beantragen.

https://www.ecchr.eu/en/our_work/international-crimes-and-accountability/united-kingdom/articles/united-kingdom-sep17.html