Nach jahrelanger Diskussion konnte auf der Konferenz von Kampala zwischen den Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts am 11.06.2010 eine Vereinbarung erreicht werden hinsichtlich des Delikts der "Aggression".

Die Ergänzung muss von den einzelnen Staaten ratifiziert werden und tritt dann ein Jahr später in Kraft. Die Bundesrepublik hat die Ratifizierung 2013 abgeschlossen (BGBl. II, 2013, S. 1042). - Wir geben im folgenden den Gesetzesentwurf der Bundesregierung wieder. Dort findet sich der Text der neuen Aggressionsdefinition auf den S. 13 ff. Weiter verweisen wir auf die Dokumentation des Auswärtigen Amtes zur Genese

BT-Drs. 17/10975      (pdf)

Dokumentation des Auswärtigen Amtes

Der Internationale Srafgerichtshof kann jedoch frühestens ab 1.1.2017 nach der neuen Vorschrift tätig werden und nur, wenn bis dahin 30 Vertragsstaaten die Ergänzung ratifiziert und 2/3 der Vertragsstaaten den Beschluss gefasst haben, dass der ICC über Verbrechen der Aggression urteilen darf.