Von Kei Hannah Brodersen | ipg-Journal vom 12.01.2018

Am 21. Dezember 2017 hat der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, hierzulande besser bekannt als das „Jugoslawientribunal“, seine offizielle Schließungszeremonie gehalten. Das Tribunal ist damit Geschichte. Doch es lebt weiter – in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, vor allem in Bosnien-Herzegowina, aber auch in Serbien und Kroatien. Dort hat das Tribunal nachhaltig Spuren hinterlassen. Einerseits hat es dort die eigene strafrechtliche Kriegsaufarbeitung angestoßen. Andererseits wurde dank seiner Vorbildfunktion auch viel von seiner Rechtspraxis und Rechtsprechung in die nationalen Rechtssysteme der Westbalkanländer übernommen, wodurch diese eindeutig gestärkt wurden.

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