Angriffskriege sind ab nächstem Jahr ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof - manche jedenfalls

27. Dezember 2017 Dirk Eckert in telepolis

 

Weitgehend unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit hat das Völkerrecht einen bedeutenden Schritt gemacht: Angriffskriege sind künftig ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Ab dem 17. Juli 2018 kann das Gericht in Den Haag, bei Angriffskriegen die Gerichtsbarkeit ausüben. - Weiterlesen:

https://www.heise.de/tp/features/Verbrechen-der-Aggression-koennten-ab-2018-unter-Anklage-kommen-3927610.html?seite=all