UN-Abstimmung befürwortet Vorsorgeprinzip bei Uranwaffen

138 Staaten stimmten im Ersten Ausschuss der UN-Generalversammlung für eine Resolution, die im Umgang mit der Uranwaffen-Thematik die Beachtung des Vorsorge- oder Vorsichtsprinzips fordert.

Erklärung der Internationalen Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW)

Der Erste Ausschuss der UN-Generalversammlung hat die vierte und bislang weitreichendste Resolution zu DU-Waffen angenommen.

Die Resolution greift die Position des UN-Umweltprogramms (UNEP) auf, welches nach seinen Untersuchungen in von DU betroffenen Gebieten auf dem Balkan Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf den Einsatz von DU gefordert hatte. Laut UNEP sollten diese Maßnahmen durch Aufräum- und Dekontaminierungsarbeiten sowie durch bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützt werden, um so die Gefahren für die Zivilbevölkerung zu verringern. Desweiteren sei eine Langzeitbeobachtung der kontaminierten Gebiete nötig.

Die Resolution wurde, wie in den vergangenen Jahren, von der Bewegung der Blockfreien Staaten eingebracht und wurde von den USA, Großbritannien und Frankreich abgelehnt. Die drei DU-Verwenderstaaten führten erneut an, dass verschiedene Organisationen wie die WHO, NATO und IAEA Langzeitstudien zu den Gesundheits- und Umweltgefahren von DU durchgeführt hätten. Diese Vereinfachung ignoriert den Umstand, dass keine dieser Organisationen Langzeitstudien zu den Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung  unternommen hat. Desweiteren reklamierten diese drei Staaten, dass UNEPs Position nur auszugsweise zitiert worden sei; dagegen hat UNEP die Notwendigkeit der Anwendung des Vorsichtsprinzips nach jeder seiner Feldstudien unterstrichen.

„ICBUW begrüßt diese Resolution als einen weiteren Schritt in Richtung globaler Maßnahmen gegen DU und alle toxischen Kriegsrückstände“, sagte ein ICBUW Sprecher. „Wir sind besonders erfreut, dass eine signifikante Mehrheit der Staaten anerkennt, dass Vorsorge und die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vor toxischen Altlasten gerechtfertigt  sind“.

Weitere Staaten reichten Erklärungen zu ihrem Abstimmungsverhalten ein. Deutschland äußerte ähnlich wie Großbritanniens und Frankreich ebenfalls Bedenken wegen einer (angeblich selektiven und irreführenden) Bezugnahme auf UNEP-Positionen. (Im Vorfeld der Abstimmung hatte sich übrigens die deutsche Zivilbevölkerung mit Nachdruck für eine Zustimmung der Bundesregierung zur vorgelegten Resolution eingesetzt; vgl. IPPNW-Presseinformation v. 30.10.2012.)

Japan erklärte, dass Ungewissheiten über die Langzeitfolgen der Waffen fortbestehen und sprach sich für weitere Feldstudien und eine größere Rolle der Zivilgesellschaft in der Diskussion aus. Die Niederlande griffen wiederum ihr Unbehagen mit der Formulierung der Resolution auf und würden den Ausdruck „mögliche gesundheitliche Auswirkungen“ gegenüber „potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen“ vorziehen. Belgien unterstrich abermals, dass es das erste Land war, welches diese Waffen mit Bezug zum Vorsorgeprinzip ächtete und bot seine Unterstützung allen UN-Mitgliedsstaaten an, welche ihr eigenes nationales Verbotsgesetz erwägen.

Die Resolution baute auf vorherigen Fassungen auf und beinhaltete wiederum einen Aufruf zu mehr Transparenz seitens der Verwenderstaaten. Dies umfasst die Übermittelung von Mengen- und Ortsangaben des DU-Einsatzes an betroffene Staaten, wenn diese dies einfordern. Die USA haben es abgelehnt, Informationen über ihren Einsatz von DU im Irak mit UNEP zu teilen. Infolgedessen und aufgrund von Sicherheitsbedenken war es UNEP nicht möglich, seine Mission im Irak vollständig durchzuführen und die Kontamination der betroffenen Gebiete genau zu bemessen.