On July 7th 122 countries adopted a legally binding instrument to prohibit nuclear weapons, leading towards their total elimination
Please find the nuclear weapons ban treaty here.
IALANA will publish first analysis of the treaty soon.
On July 7, a UN negotiating conference adopted the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons. As this eNews explains, LCNP contributed to the negotiations, and released a Lawyers' Letter on the Abolition of Nuclear Weapons. The United States and the other nuclear-armed states stayed away......
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On July 7th 122 countries adopted a legally binding instrument to prohibit nuclear weapons, leading towards their total elimination
Please find the nuclear weapons ban treaty here.
IALANA will publish first analysis of the treaty soon.
https://www.ialana.info/2017/07/nuclear-ban-treaty-adopted/
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hier als pdf
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di Fabio Marcelli | Giurista internazionale | 22 luglio 2017
Di recente, il 7 luglio 2017, l’Assemblea generale delle Nazioni Unite ha votato una risoluzione che contiene lo storico Trattato per l’abolizione delle armi nucleari. Obiettivo al quale si sono dedicati da tempo intellettuali illustri come Albert Einstein e Bertrand Russell e sul quale si sono svolte migliaia di manifestazioni cui hanno partecipato milioni e milioni di persone, come quella ricordata da Edmond Jouve nel suo manuale di relazioni internazionali, che nel 1958 vide marciare decine di migliaia di manifestanti sul centro di ricerche atomiche di Aldermaston........
In der Anlage die Erklärung von Juristinnen und Juristen von Juni 2017, mit der die Atomstaaten und ihre Verbündeten, darunter die BRD, aufgefordert werden, sich aktiv an der Konferenz zur Erarbeitung eines Vertrags zum Verbot der Nuklearwaffen aktiv zu beteiligen, bzw. nach der jetzt erfolgten Verabschiedung des Vertrags diesem beizutreten.
Am 22.6.17 wurde die Erklärung mit den bis dahin vorliegenden Unterschriften übergeben. Wir rufen aber alle JuristInnen, die bisher noch nicht unterzeichnet haben dazu auf, die Erklärung noch zu unterstützen.
hier weiter zur Unterzeichnung (pdf)
by Matthew Bolton | Just Security | Friday, July 14, 2017
https://www.justsecurity.org/43004/guide-nuclear-weapons-ban-treaty/
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert die Bundesregierung auf, dem von 122 Staaten beschlossenen Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, und spricht von einer völkerrechtlichen Lücke, die endlich geschlossen werden müsse.
hier die gemeinsame Erklärung vom 8.7.2017 als pdf
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Ein neuer Vertrag spaltet die Staatenwelt, bietet aber auch Chancen zur Abrüstung
SWP-Aktuell 2017/A 54, Juli 2017, 4 Seiten
<https://www.swp-berlin.org//publikation/vereinte-nationen-beschliessen-atomwaffenverbot/>
Die Delegierten von zwei Dritteln der UN-Mitglieder haben sich vergleichsweise schnell auf eine Ächtung der Atomwaffen geeinigt..... (enthält ein ausführliches Interview mit Ulrich Kühn)
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Der Vertrag zum Verbot von Atomwaffen | 08.07.2017
https://www.ippnw.de/startseite/artikel/de/der-vertrag-zum-verbot-von-atomwaffe.html
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By Carla Stea | Global Research, July 12, 2017
http://www.globalresearch.ca/united-nations-adopts-historic-treaty-on-the-prohibition-of-nuclear-weapons/5598831
S. setzt sich insbesondere mit Nordkoreas Atomprogramm auseinander
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Am 7.7.2017 hat die UN-Konferenz zur Erarbeitung eines Verbotsvertrags den Vertrag beschlossen und damit ihren Auftrag erledigt.
Hier der Vertrag in englisch (einer der sechs maßgebenden Vertragssprachen der UN) und in deutscher Übersetzung
Vertragstext (englisch) (pdf) und Vertragstext in deutscher Übersetzung (pdf)
Der Vertrag wird zu Beginn der jährlichen Sitzung der UN-Vollversammlung am 20.September 2017 zur "Zeichnung" durch die Staaten aufgelegt, die dem Abkommen beitreten wollen. Anschließend müssen die jeweiligen innerstaatlichen Prozesse - regelmäßig eine zustimmende Beschlussfassung des nationalen Parlaments - durchgeführt werden (sog. Ratifizierung" ). In der Bundesrepublik Deutschland müsste das in Form eines Zustimmungsgesetzes nach Art. 59 Abs.2 GG geschehen. Die erfolgte Ratifizierung wird dem UN-Generalsekretär mitgeteilt, der nach Art. 19 des Vertrags als Verwahrer der Vertragsurkunden fungiert. Sind dem Generalsekretär 50 Ratifizierungen mitgeteilt worden, tritt der Vertrag nach weiteren 90 Tagen in Kraft.
Nein. Der Vertrag bindet mit seinen Verpfichtungen nur die Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben. Der Vertrag steht allerdings allen Staaten zum späteren Beitritt offen - auch den Atomwaffenstaaten und den Staaten, die - wie die Bundesrepublik - noch Atomwaffen auf ihrem Staatsgebiet gelagert haben. Mit dem Beitritt müssten sich diese Staaten aber einem überwachten und zeitlich engen Abrüstungsprogramm unterziehen.
Der Vertrag lässt allerdings die schon bestehenden völkerrechtlichen Pflichten der Staaten nach dem Völkergewohnheitsrecht und anderen völkerrechtlichen Abkommen, insbesondere dem NPT-Vertrag ("Non-Proliferation Treaty" oder"Atomwaffensperrvertrag"), unberührt (vgl. Art. 18 des Vertrags).
A number of the elements we advocated for are in the treaty, including: illegality of use (preamble, somewhat qualified – “considering”); prohibition of threatened use (Art. 1); the ICJ’s statement of the disarmament obligation (preamble, without reference to ICJ); invocation of IHL, human rights law (preamble). It is possible, even likely, that IALANA’s advocacy made a decisive difference as to inclusion of some of these, in particular the prohibition of threatened use (which had /ab initio/ support from a majority of countries, but reluctance by some of the leaders).
Wie kann einem Einsatz von Atomwaffen vorgebeugt werden? Mit dieser Frage wollen sich viele der Staaten befassen, die in New York über den Vertragsentwurf für ein Atomwaffenverbot berieten. Ein explizites Verbot militärischer Vorbereitungen zum Einsatz ist der beste Weg, dies zu erreichen.
Was sind militärische Vorbereitungen zum Einsatz von Atomwaffen und warum sollten sie verboten werden?
(Der Beitrag befasst sich u.a. intensiv mit den Fragen der nuklearen Teilhabe angesichts eines Atomwaffenverbotsvertrags.)
Hier der Vertrag in der Endfassung als pdf
Inzwischen liegt auch die Liste der teilnehmenden Staaten und ihrer Repräsentanten vor, hier als pdf
Zu Beginn der diesjährigen Session der UN-Vollversammlung am 20.09.2017 wird der Vertrag zur Zeichnung für alle Staaten der UN aufgelegt. Nach der Unterzeichnung müssen die jeweiligen Staaten den Verbotsvertrag durch ihre Parlamente ratifizieren lassen. Wenn 50 Staaten den Vertrag ratifiziert haben, tritt er für diese Staaten nach 90 Tagen mit seinen Verpflichtungen in Kraft.
IALANA aus New York am 7.7.17
History has been written:
In dem Vertragsentwurf für ein Verbot von Atomwaffen wird an die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes dieser Massenvernichtungswaffen erinnert. Und weiter heißt es – Zitat -: „Jeder Gebrauch von Nuklearwaffen würde im Widerspruch stehen zum Völkerrecht.“
Die Aktivisten gaben Lichtzeichen. „Die UN verhandeln ein Atomwaffenverbot. Deutschland aber fehlt!“, hieß es in der Nacht zu Dienstag in einer Projektion auf der Wand des Auswärtigen Amtes in Berlin. Der Protest der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (Ican) richtete sich gegen die Verweigerungshaltung der Bundesregierung.
Damir Fras in BZ vom 13.6.2017
http://www.berliner-zeitung.de/politik/atomwaffenverbot--deutschland-aber-fehlt---27789006
telepolis | 29. Juni 2017 | Marcus Klöckner
Inhaltsverzeichnis
"Die Diskussion über Atomwaffen ist von Legenden und Mythen bestimmt"
Alle NATO-Staaten mit Ausnahme der Niederlande haben sich dem Druck der USA gebeugt
Das Abschreckungskonzept kann nach seiner eigenen "Logik" nicht funktionieren
Bei den Vereinten Nationen in New York findet derzeit eine Konferenz statt, die sich zum Ziel gesetzt hat einen Atomwaffenverbotsvertrag zu erarbeiten. 134 Staaten nehmen an der Konferenz teil, aber nur ein Mitgliedsland der NATO befindet sich darunter: die Niederlande.