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Atomsperrvertrag (NPT)

Thränert ist Autor der Studie Nr. 169 des bei der ETH Zürich agierenden "Center for Security Studies (CSS)", die im Vorfeld der diesjährigen NPT-Konferenz am 4.3.2015 erschienen ist

http://www.css.ethz.ch/publications/DetailansichtPubDB?rec_id=3250

Außer Spesen nichts gewesen oder doch - Anstöße für das weitere Ringen um eine Welt ohne Atom(waffen)

von Reiner Braun (Geschäftsführer der IALANA)


Sicher ist es noch zu früh, die Konferenz umfassen aufgearbeitet und in seiner Vielfalt bewerten zu können. Trotzdem sei ein erster Eindruck erlaubt.Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird ausdrücklich verneint.

Zwei aufeinander fahrende Züge prägten die NPT- Konferenz. Der eine ICE heißt Atomwaffenstaaten, die alles tun, ihre Atomwaffen zu behalten, Abrüstung nur soweit zuzulassen als sie sich auf die Verschrottung sowieso schon ausgesonderter Atomwaffen  beschränkt (“Rüstungskontrolle“) und gleichzeitig ungehemmt, Atomwaffen umfassend zu modernisieren, ja auf der NATO-Seite die Atomwaffen sogar noch um ein Raketenabwehr Schild (Missile Defense System“) zu erweitern. Dies kurze Einschätzung der Atomwaffenentwicklung trifft sowohl auf die offiziellen Fünf als auch auf die inoffiziellen Atomwaffenstaaten wie Indien, Pakistan, Israel,Nord Korea zu. Ein aktuelles Atomwaffenprogramm des Iran steht zwar anklagend und spekulativ (auch als Kriegsdrohung) im Raum, ist aber nicht nachgewiesen.

O.Jäckel in Wien. Iran and the IAEA (pdf)

Im August 2010 veröffentlichte die deutsche Sektion der IALANA auf 63 Seiten "Dokumente und Einschätzungen"  zum Fortgang der atomaren Abrüstung nach der NPT-Konferenz, einschließlich des Abschlussdokuments der NPT-Review-Konferenz von 2010.

ialana august 2010 atomare abrüstung nach der npt-konferenz

PP-Präsentation von Reiner Braun (Geschäftsführer IALANA), beteiligt an den (inter)nationalen Vorbereitungsaktivitäten zur NPT Konferenz 2010

Inhalt:

  1. Kernpunkte
  2. Besitz und Nichtverbreitung
  3. Zivile Nutzung der Kernenergie
  4. Die Abrüstungsverpflichtung
  5. Diskriminierender Charakter
  6. Konsequenzen
  7. Atomwaffenideologien
  8. Abschaffung aller Atomwaffen,
  9. Fazit

Download (pdf)

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag - NVV) in deutscher Übersetzung

Originaltitel: Non-Proliferation-Treaty (NPT) - Stand März 2003

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) aus dem Jahr 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 02. Mai 1975 bei. Der Vertrag, dessen unbegrenzte Gültigkeit 1995 durch die Teilnehmer beschlossen wurde, verpflichtet die Kernwaffenstaaten (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht der Nichtkernwaffenstaaten zur vollständigen nuklearen Abrüstung und vereinbart die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dem NVV gehören mittlerweile 188 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied geworden: Indien, Pakistan und Israel.

Der vollständige Vertragstext als Download (PDF-Dokument)

Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons

Signed at Washington, London, and Moscow July 1, 1968.
Entered into force March 5, 1970

The States concluding this Treaty, hereinafter referred to as the ?Parties to the Treaty,?
Considering the devastation that would be visited upon all mankind by a nuclear war and the consequent need to make every effort to avert the danger of such a war and to take measures to safeguard the security of peoples, Believing that the proliferation of nuclear weapons would seriously enhance the danger of nuclear war,

von Dieter Deiseroth - Sonderdruck aus "Archiv des Völkerrechts" Bd. 28, 1990, S. 113 - 144

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