N.Paech setzt sich in seinem Beitrag auseinander mit den juristischen Fragen, die durch die nukleare Teilhabe aufgeworfen werden

 

 

Seit dem 25. März 1958, als der Bundestag nach äußerst kontroverser Debatte beschloss, Trägersysteme für Atomsprengköpfe aus den USA zu beschaffen, ist der Streit über die Eingliederung der Bundeswahr in die atomare NATO-Strategie nicht verstummt. So häufig auch der Abzug der ca. 20 noch in Büchel stationierten US-Atomwaffen – zeitweilig lagerten 1500 atomare Sprengköpfe in der Bundesrepublik – gefordert wurde, geschehen ist bisher nichts. Obwohl z.B. Frank-Walter Steinmeier als Außenminister im April 2009 den Abzug forderte, dieser auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von der neuen Bundesregierung zugesagt wurde und der neue Außenminister Westerwelle die Forderung im Februar 2010 wieder aufnahm, konnte sie sich nicht gegen Bundeskanzlerin Merkel und ihren außenpolitischen Berater im Bundeskanzleramt Christoph Heusgen durchsetzen. Sie ließen mit ihrer Forderung, nur gemeinsam mit allen NATO-Partnern über den Abzug zu verhandeln, alle Abzugsforderungen einfach leerlaufen.

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