Vorbemerkung

Eine bindende Entscheidung des IGH ist nur möglich, wenn beide Staaten sich völkerrechtlich bindend vorher der Rechtsprechung des IGH unterworfen haben. Das ist nur hinsichtlich der Republik der Marshallinseln und bei den 3 Staaten Großbritannien, Pakistan und Indien der Fall. Frankreich und die USA haben sich zunächst der Rechtsprechung des IGH unterworfen, aber ihre Erklärung vor Jahren zurückgezogen. Die anderen 6 Atomstaaten müssten nach Einreichung der Klagen ad hoc sich der Rechtsprechung des IGH unterwerfen. Der IGH hat diesen Staaten die Klagen zur Stellungnahme zugeleitet. China hat die Unterwerfung ad hoc audrücklich abgelehnt, die anderen Staaten incl. USA  haben schlicht gar nicht reagiert.

Weiter sind nur die alten Atomstaaten dem NPT beigetreten, die völkervertragliche Verpflichtung aus Art.6 NPT trifft daher nur Großbritannien, nicht Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Diese sind nur nach dem Völkergewohnheitsrecht zur atomaren Abrüstung verpflichtet. Die USA werden sowohl nach dem NPT als auch nach dem Völkergewohnheitsrecht zur Veranwortung gezogen. Dies kann allerdings nur vor einem US-Gericht geltend gemacht werden, nachdem die USA sich der Rechtsprechung des IGH auch nicht ad hoc unterworfen haben.

Klage der Republik der Marshallinseln vor dem District Court for the Northern District of California

http://www.wagingpeace.org/documents/us_complaint.pdf

Weiterer Fortgang des Verfahrens

Mit Urteil vom 31.7.2017 wurde die Klage abgewiesen, s. gesonderten Beitrag

Bis 21.07.14 konnten die USA vortragen zur Zulässigkeit. Hier der Schriftsatz des US-Justizminsteriums ( die Zusammenfassung der Argumentation findet sich auf S.8):

us-justizmin v. 21.7.14

zum 21.08.14  hat die RMI erwidert.

rmi - opposition to the motion to dismiss

Termin zur Verhandlung war am 12.09.2014. Darauf die ablehnende Entscheidung des District Court  vom 03.02.2015:

distr court v. 3.2.15

Berufung der RMI vom 02.04.15,  begründet am 13.07.2015

rmi-appeal vom 13.7.15

Erwiderung der US-Regierung vom 25.10.2015

us-justizmin vom 25.10.15

reply der RMI vom 15.12.2015

rmi - reply vom 15.12.2015