Stellungnahme der internationalen IALANA zum geplanten offiziellen Kommentar des UN-Menschenrechtsausschusses *)

Dieser arbeitet zur Zeit an einem offiziellen Kommentar zu dem in Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (englisch: International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR; deutsch: UN-Zivilpakt) garantierten Rechts auf Leben.

Der UN-Zivilpakt wurde am 16. Dezember 1966 in New York City abgeschlossen und trat am 23. März 1976 in Kraft.

Inzwischen sind 168 Staaten durch Ratifikation, Akzession oder Sukzession Vertragspartei (Stand: 4. Juni 2014), darunter die Bundesrepublik Deutschland (1973), das Vereinigte Königreich (1992) und die USA (1992). Sieben weitere Staaten haben den Vertrag zwar  unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (darunter Kuba und die Volksrepublik China).

Art. 6 ICCPR hat folgenden Wortlaut:

Artikel 6

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.

(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.

(3) Erfüllt die Tötung den Tatbestand des Völkermordes, so ermächtigt dieser Artikel die Vertragsstaaten nicht, sich in irgendeiner Weise einer Verpflichtung zu entziehen, die sie nach den Bestimmungen der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes übernommen haben.

(4) – (6)....

 

Ein Entwurf zur Erläuterung des Art. 6 Abs. 1 ICCPR ist vom UN-Menschenrechtsausschuss im Frühjahr dieses Jahres erstellt und zur öffentlichen Diskussion gestellt worden. Eine Arbeitsgruppe der internationalen IALANA in Verbindung mit der Schweizer IALANA (Swiss Lawyers for Nuclear Disarmament ) hat unter Federführung von John Burroughs (New York) und Daniel Rieteker (Lausanne) einen Ergänzungsvorschlag mit Begründung erarbeitet und dem UN-Menschenrechtsausschuss übersandt.

Hier die IALANA-Stellungnahme als pdf

*) zum Menschenrechtausschuss vgl.

http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/Pages/Membership.aspx