Theisen hat – wie in vielen gleichartigen Aktionen vorher – vor Bundeswehreinrichtungen Flugblätter verteilt mit Informationen zur nuklearen Teilhabe in Büchel und zum illegalen Drohnenkrieg über die Relaisstation auf der US-Airbase in Ramstein. In den Flugblättern wurden durch die Bediensteten und SoldatInnen aufgefordert, illegale Praktiken öffentlich zu machen.

 

Wegen zwei dieser Aktionen vom 8.7.19 und 11.7.19 hat die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage wegen Aufforderung zum Bruch der Amtsverschwiegenheit (§ 353 b StGB) und zur Preisgabe von Dienstgeheimnissen nach § 93 StGB zum Amtsgericht Bad Berleburg erhoben.

 

Amtsrichter Hoffmann hat die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung terminiert auf

 

Freitag, 20.12.2019 um 10:00 Uhr , Amtsgericht Bad Berleburg, in 57319 Bad Berleburg,

Im Herrengarten 5, Sitzungssaal 1.

 

Hermann Theisen freut sich über solidarische Unterstützung.

 

Zu den rechtlichen Fragen, die das Verfahren aufwirft: Rechtsbrüche als Staatsgeheimnisse, nukleare Teilhabe, Duldung von rechtswidrigen Drohnenangriffen über die Airbase Ramstein, usw. hat Bernd Hahnfeld von IALANA eine Stellungnahme geschrieben

 

hier als pdf Gutachten Hahnfeld