Hermann Theisen hat im Mai 2018 vor dem Werkstor des Rüstungskonzerns Rheinmetall in Unterlüß  Flugblätter an Mitarbeiter des Konzerns verteilt

Das Flugblatt enthielt einen  Aufruf zum Whistleblowing. Wörtlich:  "Informieren Sie die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Rede stehenden in Teilen illegalen Exportpraxis Ihres Arbeitgebers!"

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat Theisen wegen Aufforderung zu Straftaten beim Amtsgericht Celle angeklagt. 

Am 20.11.2018 wurde er dort zu einer Geldstrafe von 60 x 30,-- € , also 1.800,-- €  verurteilt  - 20 Ds 5104 Js 5535/18.  Theisen wird auch dieses Urteil nicht akzeptieren und Berufung einlegen.