Ende Februar 2016 wurde Theisen vom Amtsgericht Cochem wegen der Verteilung des jeweils selben Büchel-Flugblatts nunmehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt  

Der Staatsanwaltschaft war das nicht genug; sie will gegen den "Wiederholungstäter" nun eine Freiheitsstsrafe erwirken und hat Berufung zum Landgericht Koblenz eingelegt.

berufungsbegründung sta koblenz

Weitere Ermittlungsverfahren wegen Verteilung an anderen Tagen laufen noch.

Außerdem ist ein früheres Urteil des AG Cochem bereits länger in der Berufungsinstanz beim Landgericht Koblenz . Dort soll jetzt am 12.7.2016 um 13:30 Uhr im Saal 49 /EG, Karmeliterstr. 14,   verhandelt werden.