Das Urteil kam für die Öffentlichkeit überraschend. Allgemein war mit einer Fortsetzung der Beweisaufnahme gerechnet worden. Voraussichtlich wird das Verfahren in die Berufung gehen. - Nachstehend das Urteil im Wortlaut und die Presseerklärung der Anwälte der Opfer vom 11.12.2013.
Urteil des LG Bonn vom 11.12.2013
Presseerklärung RA Popal und Prof. Derleder vom 11.12.2013
Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert - also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.
Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 "Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht" darlegt:
http://www.verfassungsblog.de/de/transnationales-staatshaftungsrecht-kundus-vor-gericht/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Verfassungsblog+%28Verfassungsblog%29#.UmpB6RCWhtE
Termin zur Verkündung einer Entscheidung, wie es weitergehen soll im Prozess, ist am 11.12.2013.
Hier eine Pressemitteilung vom 30.10.2013 des Bonn-Kölner-Antikriegsbündnisses zu der parallel vor dem Landgericht Bonn stattgefundenen Kundgebung.
Wie steht es um die Entschädigung der Opfer?
Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die - voraussichtlich langwierige - Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.
Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt - findet sich im Spiegel-online - Artikel "Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?":
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbeschluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger und der Pressespiegel:
Presseerklärung vom 19.04.13 (pdf)
Hierzu die Presseerklärung der Anwälte K. Popal und P. Derleder.
Interview zum 3. Jahrestag Kundus
http://www.tagesspiegel.de/politik/afghanistan-musterklagen-wegen-luftangriff/7089166.html
Nichts ist gut in Kundus - jw vom 04.09. - pdf
Verschleppte Gerechtigkeit - nd vom 04.09. -pdf
Die zivilrechtliche Verarbeitung des Bombardements von Kundus, bei dem eine Vielzahl afghanischer Zivilpersonen getötet wurde, hat mit der Erhebung der Schadensersatzklage beim Landgericht Bonn am 2. Dezember 2011 begonnen. Nachdem der Generalbundesanwalt das Strafverfahren gegen Oberst i. G. Georg Klein aufgrund mangelnden Tötungsvorsatzes eingestellt hat, stützt sich die Zivilklage auf eine Amtshaftung infolge grober Fahrlässigkeit. Dem deutschen Kommandeur wird der Vorwurf gemacht, dass er die Warnungen der US-amerikanischen Kampfjetpiloten in den Wind geschlagen hat.
1. Zutreffend ist die Generalbundesanwaltschaft davon ausgegangen, dass es sich bei den militärischen Auseinandersetzungen in Afghanistan zwischen den ISAF-Verbänden einerseits sowie den Taliban und den anderen Widerstandsgruppen andererseits um einen „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“ im Sinne des so genannten humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts handelt. Die Strafbarkeit der für den Luftangriff und dessen schreckliche Folgen verantwortlichen Soldaten der Bundeswehr hängt deshalb davon ab, ob es sich dabei um eine völkerrechtlich zulässige oder unzulässige Kampfhandlung handelte.