Mit Urteil vom 30.04.2015 verwarf das Oberlandesgericht erneut die Schadenersatzklage zweier Kläger wegen des Massakers von Kundus

olg koeln kundus

Stelllungnahmen zum Urteil:

Christine Buchholz (DIE LINKE):

"Das Urteil ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer und
Hinterbliebenen der Bombardierung von Kundus", kommentiert Christine
Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, das die Abweisung der
Entschädigungsklagen von Opfern der Kundus-Bombardierung durch das
Bonner Landgericht bestätigt. Buchholz weiter:

"Es kann nicht angehen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland der
Verantwortung entzieht, wenn auf Befehl der Bundeswehr Zivilisten
getötet werden. Das Bombardement im September 2009 bei Kundus war ein
Kriegsverbrechen. Doch weder fand eine strafrechtliche Verfolgung statt,
noch wurden die Opfer angemessen entschädigt. Nicht einmal eine
offizielle Entschuldigung wurde ausgesprochen.

Die Urteile von Köln und Bonn sind politische Urteile. Sie decken das
Vorgehen der Bundesregierung, die das Problem aussitzen will.

Mein Mitgefühl und meine Solidarität gehören den Klägern: Eine verarmte
Witwe mit sechs Kindern hat ihren Ehemann bei dem Angriff verloren, ein
Vater seine beiden Kinder.

Mit unverbindlichen Zahlungen in Höhe von 5000 Dollar an einen Teil der
betroffenen Familien kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht aus
der Verantwortung stehlen. Diese Zahlungen ersetzen kein
Schuldeingeständnis und stellen keine angemessene Entschädigung dar. Bei
vielen Witwen sind nie Zahlungen angekommen."