OVG NRW, Urteil vom 19.3.2019 ‒ 4 A 1361/15

Die Kläger machen geltend,bei einem Drohnenangriff im Jahr 2012 in der Provinz Hadramaut nahe Angehörige verloren zu haben. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Angriffs, der nach ihrem Kenntnisstand bisher nicht von unabhängigen Stellen untersucht worden ist. Eine gegen die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Klage wurde im Februar 2016 von einem Gericht in Columbia abgewiesen.Von dem US-Gericht wurde keine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angriffs vorgenommen, weil dies als politische Frage betrachtet wordenwar. …..

Nachtrag 21.5.2019: 

hier jetzt die schriftliche Urteilsbegründung als pdf

 

Erste Kommentare zum Urteil:

Aus einer PE des ECCHR vom 19.3.19: OVG Münster gibt Klägern aus Jemen Recht

Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet.

„Deutschland muss endlich das Drohnenprogramm via Ramstein stoppen! Wir hoffen nun, dass nicht mehr Menschen unter den gleichen sinnlosen Angriffen leiden müssen wie meine Familie“, erklärte Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger. Im August 2012 verlor seine Familie zwei Angehörige bei einem Drohnenangriff. Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen für die Steuerung der US-Drohnenangriffe. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie fordern Berlin auf, die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Die Bundesregierung weist jedoch jede Verantwortung zurück.

„Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten“, sagte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die US-Drohnenangriffe verstoßen gegen die Menschenrechte. „Die Bundesregierung wird sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen müssen.

Drohnenmorde vor Gericht

20.03.2019 german foreign policy

Die Bundesregierung muss US-Drohnenangriffe im Jemen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüfen und Washington gegebenenfalls zur Ordnung rufen.

Das schreibt ein gestern verkündetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vor, das einer Klage dreier Angehöriger jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben hat. Demnach hat die Bundesregierung womöglich ihre "Schutzpflicht" gegenüber den zivilen Opfern - drei Al Qaida-Gegnern - verletzt, weil die US-Drohnenangriffe über die US-Luftwaffenbasis Ramstein abgewickelt wurden.

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