Im rechtspolitischen Programm des Koalitionsvertrags vom 12.3.2018 kommen die Worte „Whistleblower“ oder „Hinweisgeber“ nicht einmal mehr vor.

Die letzte Spur verliert sich in den Papieren zur Vorbereitung der Jamaika - Koalition im November 2017, wo Bündnis 90/GRÜNE ein entsprechendes Vorhaben wenigstens noch auf die Agenda setzten.

Seit fast einem Jahrzehnt bekämpfen Christdemokraten und Abgeordnete der FDP Bemühungen, auch in Deutschland einen gesetzlichen Schutz für Whistleblower in Kraft zu setzen. Nach einer OECD-Studie aus 2012 wird die Rechtsunsicherheit und der fehlende gesetzliche Schutz in der BRD ausdrücklich bemängelt (http://www.oecd.org/corruption/whistleblower-protection.htm) . Im November 2010 verpflichtete sich Angela Merkel gegenüber der G20, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblowerschutz zu erlassen und umzusetzen. Eingelöst wurde das nicht. Auch von Seiten der EU wird ein Gesetz in Deutschland angemahnt, wie es u.a. in den USA, in Großbritannien, Ungarn , Belgien, Frankreich, Niederlanden, Norwegen und Rumänien bereits existiert.

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