Eine Rückbesinnung auf zwei Texte von Dieter Deiseroth aus dem Jahr 2009

Deutschlands "Kampfeinsatz": Jenseits des Rechts | Die Demokratie in Afghanistan ist eine Farce - und die Grundlagen dafür wurden auf dem Bonner Petersberg in Deutschland gelegt

26.11.2009 von Dieter Deiseroth in FR

Als hätte die Wahlfarce um den alten und neuen "gewählten" Präsidenten Hamid Karsai die Situation in Afghanistan nicht bereits hinreichend erschwert, spitzt sich auch die militärische Lage im Lande weiter zu. US-Präsident Obama und sein Verteidigungsminister Gates planen deshalb bereits zusätzliche Truppenstationierungen - und fordern diese ebenso von den alliierten Staaten.

Wie unlängst die Bombardierung zweier Tanklastzüge mit zahlreichen zivilen Opfern belegte, beteiligt sich auch die Bundeswehr zunehmend an Kriegsmaßnahmen, Ob die am militärischen Konflikt in Afghanistan beteiligten Parteien das, was dort geschieht, als "Stabilisierungseinsatz" oder als "Krieg gegen den Terror" bezeichnen, ist völkerrechtlich und verfassungsrechtlich ohne Bedeutung.

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"Das schreit geradezu nach Aufklärung" - Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth über die Rechtmäßigkeit des Afghanistan-Krieges und die Frage, ob die Terroranschläge in den USA aus rechtstaatlicher Sicht ausreichend aufgeklärt wurden

15. Dezember 2009 Marcus Klöckner bei telepolis

Dieter Deiseroth war Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Völker-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht.

 

Die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan werfen gravierende rechtliche Probleme auf

Eine kürzlich geführte repräsentative Umfrage in Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass 69 Prozent der Bundesbürger einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern. Anfang 2010 wird es eine neue Afghanistan-Konferenz geben. Möglicherweise wird danach das deutsche Parlament der Entsendung weiterer deutscher Soldaten nach Afghanistan zustimmen. Der Einsatz in Afghanistan dauert nun schon gut 8 Jahre, die Bundeswehr ist dort seit 2002. Wie bewerten Sie die rechtliche Grundlage des Bundeswehr-Einsatzes?

Dieter Deiseroth: Ihre Frage zielt zum einen auf das geltende Völkerrecht und zum anderen auf das innerstaatliche Recht, also auf die deutsche Verfassung, das Grundgesetz. In beiderlei Hinsicht werfen die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr und der Verbündeten in Afghanistan gravierende rechtliche Probleme auf. Analysiert man diese, so gelange ich zu der Schlussfolgerung, dass weder eine hinreichende völkerrechtliche noch eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage für diese Einsätze vorhanden ist.

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