Am 30.Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die "Allgemeine Bemerkung Nr.36" zum Recht auf Leben

 

In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könnten sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Zur Bedeutung und Interpretation dieser Erklärung haben verschiedene Autoren der IALANA Texte verfasst, die in dieser kleinen Broschüre zusammengefassst veröffentlicht werden.

Hier das Inhaltverzeichnis:

  1. Ware, Alyn: Der UN-Menschenrechtsausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen und deren Einsatz das Recht auf Leben verletzt ...........S.3

  1. Rietiker, Daniel: UN-Menschenrechtsausschuss: Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen das Recht auf Leben  …S. 11

  1. Clark, Roger S.: Der Menschenrechtsausschuss, das Recht auf Leben und Atomwaffen: Die Allgemeine Bemerkung Nr. 36 des Ausschusses zu Artikel 6 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte …S.20

  1. Weiss, Peter: Das Recht auf Leben vs. Atomwaffen: Eine gewagte Intervention des UN-Menschenrechtsausschusses …..…S. 30

Den Volltext finden Sie hier als pdf