Ein Interview mit Dr. Peter Becker  über die Probleme beim Einsatz bewaffneter Drohnen und die rechtlichen Zusammenhänge. Von Marcus Klöckner  aus NachDenkSeiten vom 27. März 2020

Die Bundeswehr möchte bewaffnete Drohnen. Darüber sollten Politiker mit Kirchenvertretern, Wissenschaftlern und Mitgliedern ziviler Organisationen am 24. März im Verteidigungsministerium diskutieren. Die Veranstaltung wurde wegen der Coronakrise abgesagt – vorerst. Einer der Podiumsteilnehmer sollte Peter Becker sein. Im NachDenkSeiten-Interview verdeutlicht der Rechtsanwalt, auf welch wackeligen Beinen Einsätze mit bewaffneten Drohnen erfolgen. „Kriegsführung“, so Becker, „muss mit dem Völkerrecht vereinbar sein.“ Becker, der sich als Mitglied der Juristenorganisation IALANA für das Völkerrecht stark macht, ist der Auffassung: „Die Drohnenkriegsführung ist nicht zu verantworten.“

Herr Becker, Sie sollten an der Podiumsdiskussion im Bundesverteidigungsministerium zum Thema bewaffnete Drohnen teilnehmen. Diese wurde nun vorerst abgesagt. Was hätten Sie gesagt, was ist Ihr Standpunkt?

Ich lehne im Ergebnis die Bewaffnung von Drohnen ab. Die Erfahrungen mit insbesondere den US-amerikanischen Drohnentötungen sind zu negativ. Deutschland setzt seit 1990 Aufklärungsdrohnen ein. Jetzt steht die Anschaffung bewaffneter Drohnen an. Dazu steht im Koalitionsvertrag, dass die Bundesregierung das Votum des Bundestages einholen muss. Meine Stellungnahme ist allerdings komplex:

Die Diskussion über bewaffnete Drohnen ist nicht einfach. Moralische, ethische, aber auch völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Dimensionen sind zu beachten.

Auch die Bundeswehr möchte nun ihre Drohnen bewaffnen. Was halten Sie davon?

Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis. Die rechtlichen Vorgaben sind so ungenau, dass bei jedem Drohneneinsatz ein Rechtsberater dabei sein müsste, der prüft, ob der bewaffnete Drohneneinsatz zulässig ist, oder nicht.

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