Bei der Verfassungsbeschwerde geht es um die Verantwortung Deutschlands, die Familie Bin Ali Jaber vor weiteren Angriffen unter Einbeziehung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz zu schützen. Salem und Waleed bin Ali Jaber wurden im August 2012 durch Raketen getötet, die von einer US-Drohne abgefeuert wurden. Salem war Imam und hatte nur wenige Tage zuvor gegen Al-Qaida gepredigt. Sein Neffe Waleed war Polizist. Die USA haben nie formell bestätigt, den Angriff durchgeführt zu haben.
Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster noch, dass Deutschland darauf hinwirken müsse, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis das Völkerrecht einhalten. Im November 2020 hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil in der Revision auf und entschied, dass die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung ausreichten – unabhängig von der Frage, ob die US-Drohneneinsätze gegen
das Völkerrecht verstoßen.
Die Beschwerdeführer Ahmed und Khalid bin Ali Jaber reichten nun mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Reprieve Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Beschwerde macht geltend, dass:
• das Gericht die Bundesregierung hätte verpflichten müssen, mehr für den Schutz des Rechts auf Leben der Kläger zu tun;
• die Bedeutung Ramsteins für die US-Drohnenangriffe im Jemen viel größer ist, als das Gericht annimmt;
• das Ausmaß der Völkerrechtswidrigkeit der US-Drohnenangriffe nicht ausreichend geprüft wurde.

Quelle:European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 23.03.2021

https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/ramstein-verfassungsgericht/