Sebastian Runschke vom 26. November 2020 in verfassungsblog

An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Sache Air Base Ramstein mündlich verhandelt – und noch am selben Tag entschieden (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 – 6 C 7.19). Die ausführlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht, aber bereits die Pressemitteilung ist aufgrund ihrer Implikationen für die innerstaatliche Durchsetzung des Völkerrechts bemerkenswert.

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