Pressemitteilung des Whistleblowernetzwerks zum Urteil vom 5.1.21 im Auslieferungsverfahren Julian Assange

Ein Londoner Gericht hat die Entlassung Julian Assanges angeordnet und damit einen Auslieferungsantrag der US-Justiz abgelehnt, die den Wikileaks-Gründer im Zusammenhang mit den Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning der Spionage beschuldigt. Das Urteil ist dennoch kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit, wie die Urteilsbegründung zeigt.

https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2021/01/04/urteil-im-assange-prozess-erleichterung-ueber-entscheidung-enttaeuschung-ueber-begruendung/