von Kaya Hund
(Stand 20.06.2026)
Hintergrund
Die Überprüfungskonferenz 2026 zum Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) fand vom 27. April bis 22. Mai in New York unter vietnamesischen Vorsitz statt. Der NVV ist ein wegweisender internationaler Vertrag zur Nichtverbreitung und Abrüstung von Atomwaffen. Seine alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz, bei der die Vertragsstaaten zusammenkommen, um die Umsetzung des Vertrags zu überprüfen, bietet der internationalen Gemeinschaft eine wichtige Gelegenheit, gemeinsam Fortschritte auf dem Weg zur vollständigen nuklearen Abrüstung zu erzielen. Die Konferenz war die dritte aufeinanderfolgende Überprüfungskonferenz, die ohne ein einvernehmlich verabschiedetes Abschlussdokument endete – ein Ergebnis, das sich bereits abzeichnete, nachdem alle drei Vorbereitungsausschusssitzungen (2023–2025) ebenfalls keine vereinbarten Empfehlungen hervorbringen konnten. Sie fand vor dem Hintergrund verschärfter geopolitischer Spannungen statt: dem anhaltenden Krieg in der Ukraine, US-amerikanischen und israelischen Militärschlägen gegen iranische Nuklearanlagen, dem Zerfall des New-START-Vertrags ohne ein Nachfolgeabkommen sowie offenen Debatten in mehreren europäischen Staaten über neue oder erweiterte Nuklearteilhabe-Vereinbarungen.
Statements
Die Vertragsstaaten, internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Möglichkeit, Erklärungen zur Umsetzung des NVV abzugeben, einschließlich seiner drei Säulen und der auf früheren Überprüfungskonferenzen eingegangenen Verpflichtungen.
Deutschland
- In seinen Erklärungen betonte die Bundesregierung durchgehend, dass Deutschland vollständig zum NVV und dem übergeordneten Ziel einer Welt ohne Atomwaffen verpflichtet sei.
- Die Regierung bezeichnete die aktuelle Lage als einen „ernsten Moment für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”* und verwies dabei wiederholt auf Bedenken gegenüber Russland, Nordkorea, Iran und gelegentlich China dies wurde als Rechtfertigung dafür herangezogen, dass Zitat: „NATOs glaubwürdige Abschreckungshaltung notwendiger ist denn je, einschließlich ihrer nuklearen Dimension.”*
- Weitere Zitate: „Gerade weil unser Umfeld äußerst herausfordernd ist, können wir es uns nicht leisten, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und die Perspektive nuklearer Abrüstung aufzugeben […] Wir müssen nicht nur den Vertrag bewahren, den wir haben. Wir müssen auch sicherstellen, dass er einer neuen Realität gewachsen bleibt.”*
- „Deutschland muss sich auf die Stärkung seiner Abschreckung und Verteidigung innerhalb der NATO und der EU konzentrieren. Die NATO stand nuklearer Abrüstung nie im Weg, und unser Bekenntnis zum NVV bleibt unerschütterlich.”*
Die Erklärung stieß in der Zivilgesellschaft auf Kritik. ICAN Deutschland charakterisierte sie als Verwaltung des Status quo statt dessen Veränderung und verwies auf das Fehlen jeglicher konkreter neuer Abrüstungsinitiativen. ICAN kritisierte zudem Deutschlands Schweigen zu den US-amerikanischen und israelischen Angriffen auf iranische Nuklearanlagen sowie zu nuklearen Drohungen von US-Präsident Donald Trump und bezeichnete diese selektive Wahrnehmung als besorgniserregend.
Quellen: Implementation of the action plan of the 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (2. April 2026), NPT RevCon 2026 – General Debate Statement by Germany (28. April 2026), Main Committee I Statement by the Federal Republic of Germany (30. April 2026), Main Committee II Statement by the Federal Republic of Germany (4. Mai 2026), Statement by the Federal Republic of Germany Cluster III (4. Mai 2026)
NATO
- Die NATO erklärte, dass nukleare Nichtverbreitung heute ebenso wichtig sei wie bei der erstmaligen Unterzeichnung des NVV.
- Sie verwies darauf, wie Russlands Invasion in der Ukraine und seine gefährliche Rhetorik sowie nukleare Drohungen das „sicherheitspolitische Umfeld im euro-atlantischen Raum grundlegend verändert”* hätten.
- Infolgedessen „erfüllt NATOs nukleare Fähigkeit weiterhin ihren grundlegenden Zweck: Frieden zu wahren, Nötigung zu verhindern und Aggression abzuschrecken. NATOs nukleare Abschreckung und nukleare Teilhaberegelungen spielen bei der Erfüllung dieses Zwecks eine wichtige Rolle.”*
- Auch der schwierige Sicherheitskontext sowie Bedenken gegenüber China, Iran und Nordkorea wurden erwähnt – die NATO fordert Schritte zur Förderung von Transparenz und Risikominderung, um Vertrauen wiederherzustellen, „ohne das wir uns nicht auf nukleare Abrüstung im Sinne von Artikel VI zubewegen können.”*
- Die NATO wolle zur vollständigen Umsetzung des NVV beitragen und dessen Ziele unterstützen, „auf der Grundlage des Prinzips unveränderter Sicherheit für alle.”*
NATOs Darstellung der Nuklearteilhabe als mit dem NVV vereinbar wurde auf der Konferenz bestritten; der Nullentwurf versuchte zunächst, bestehende Bedenken anzuerkennen, bevor diese Formulierungen schrittweise abgeschwächt und schließlich vollständig aus dem Abschlusstext gestrichen wurden.
Quelle: North Atlantic Treaty Organization (NATO) statement: 11th Review Conference of the Treaty on the Non-proliferation of Nuclear Weapons (30. April 2026)
Nach der Prüfungskonferenz tagte die Nukleare Planungsgruppe der NATO und veröffentlichte am 18.06.2026 folgende Erklärung:
“Die Minister bekräftigten, dass die strategischen Nuklearstreitkräfte des Bündnisses nach wie vor die ultimative Garantie für die Sicherheit der Alliierten sind und die Grundlage der umfassenderen Abschreckungsarchitektur der NATO bilden. Sie einigten sich darauf, die nukleare Abschreckungsmission der Organisation weiter zu verbessern, indem sie ihre nuklearen Fähigkeiten modernisieren, ihre nuklearen Planungskapazitäten stärken und im Interesse der Organisation Anpassungen vornehmen. Die Allianz hält eine sichere, kontrollierte, effektive und glaubwürdige nukleare Haltung aufrecht, um den Frieden zu wahren, Zwangsmaßnahmen zu verhindern und Aggressionen abzuschrecken. Die Alliierten in der NPG bekräftigten zudem ihr Engagement, die Verantwortlichkeiten, Risiken und Lasten der kollektiven Verteidigung zu teilen, indem sie in die Ressourcen, Fähigkeiten und Kräfte investieren, die sie für die Durchführung der nuklearen NATO-Mission benötigen, und demonstrierten damit ihre Einheit und Entschlossenheit.”
Vergleich des Nullentwurfs mit dem letzten Entwurf
Der erste Entwurf des Abschlussdokuments wurde am 6. Mai 2026 veröffentlicht, der abschließende Entwurf am 21. Mai 2026. Ein wesentlicher Unterschied fällt sofort auf: Der Nullentwurf umfasst 13 Seiten, der abschließende Entwurf lediglich 7 Seiten. Ein kurzer Überblick über einige Abschnitte:
Präambel
Eine Möglichkeit, wie diese Kürzung erfolgte, ist die Zusammenfassung von Abschnitten. So enthält der Nullentwurf der Präambel beispielsweise einen ausdrücklichen Verweis darauf, dass „die vollständige Beseitigung von Atomwaffen die einzige absolute Garantie gegen den Einsatz oder die Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen ist.”* Der abschließende Entwurf erwähnt zwar ebenfalls die vollständige Beseitigung von Atomwaffen, jedoch erst später im Abschnitt zur nuklearen Abrüstung; das oben zitierte Wording fehlt dort. Bemerkenswert ist außerdem, dass die im Nullentwurf enthaltene präambulare Bekräftigung, dass „die unbefristete Verlängerung des Vertrags nicht den unbefristeten Besitz von Atomwaffen bedeutet”, im abschließenden Entwurf vollständig fehlt.
Nukleare Abrüstung
Dieser Abschnitt weist die gravierendsten Veränderungen auf. Dazu gehören unter anderem:
- die ausdrückliche Aufforderung an die Atomwaffenstaaten, „zu erklären, dass sie Atomwaffen nicht als erste einsetzen werden”, aus dem Nullentwurf ist vollständig gestrichen.
- der Verweis auf „menschliche Kontrolle über Atomwaffen zu jeder Zeit”* sowie auf Risiken durch die Verflechtung mit KI und aufkommenden Technologien wird im abschließenden Entwurf stark abgeschwächt und in eine allgemeine Liste freiwilliger Maßnahmen eingereiht.
- Die spezifische Aufforderung an Russland und die USA, „Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen zu New START aufzunehmen”*, ist im abschließenden Entwurf vollständig gestrichen.
- „Maßnahmen zur Reduzierung nuklearer Risiken können die Bemühungen um die vollständige Beseitigung von Atomwaffen nicht ersetzen”* im Nullentwurf gegenüber „Maßnahmen zur strategischen Risikominderung können die Bemühungen um die vollständige und abschließende Beseitigung von Atomwaffen nicht ersetzen, sind aber wichtig und tragen dazu bei”* im abschließenden Entwurf.
- „Fordert die Atomwaffenstaaten auf, dringend einen Dialog aufzunehmen”* im Nullentwurf gegenüber „fordert die Atomwaffenstaaten auf, sich um Bemühungen zu engagieren, einschließlich der Förderung eines konstruktiven Dialogs auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und der Anerkennung der Sicherheitsinteressen und -bedenken des jeweils anderen”* im abschließenden Entwurf.
- Hinsichtlich Maßnahmen zur Reduzierung des Nuklearkriegsrisikos „fordert“ der Nullentwurf die Atomwaffenstaaten auf, „Maßnahmen zu vereinbaren, die zur Verhinderung eines Nuklearkriegs notwendig sind”*, während der abschließende Entwurf sie „auffordert […] freiwillige Maßnahmen zu erkunden, die zur Verhinderung eines Nuklearkriegs notwendig sind.”*
Nukleare Nichtverbreitung
- Der Absatz, der „Bedenken hinsichtlich der möglichen Einrichtung neuer nuklearer Teilhabevereinbarungen”* ausdrückte, fehlt im abschließenden Entwurf.
- Der ausführliche Iran-spezifische Absatz, der Iran zur Kooperation mit der IAEO hinsichtlich „nicht deklarierter nuklearer Materialien und Aktivitäten an mehreren nicht deklarierten Standorten”* aufforderte, wird im abschließenden Entwurf durch einen in eckigen Klammern gefassten Absatz ersetzt (was darauf hinweist, dass er weiterhin umstritten war und ein Grund dafür, dass kein Konsens erzielt werden konnte); dieser fügt hinzu, dass „Iran niemals Atomwaffen anstreben, entwickeln oder erwerben darf.”*
- Der Absatz über den IAEO-Zugang zum Sicherheitsrat und zur Generalversammlung aus dem Nullentwurf wurde gestrichen.
Weitere Unterschiede:
- Der Nullentwurf enthält die Formulierung, dass er „ernste Besorgnis über die Sicherheit nuklearer Anlagen und Materialien in der Ukraine zum Ausdruck bringt”*, während der abschließende Entwurf die Ukraine überhaupt nicht erwähnt.
- Der Nullentwurf enthält zwei Absätze speziell zur koreanischen Halbinsel. Diese fehlen im abschließenden Entwurf vollständig, der keinerlei Nordkorea-spezifische Formulierungen enthält.
- Der Nullentwurf enthält einen Absatz, der „Besorgnis über andere Regionen in Asien, in denen nukleare Waffenarsenale Herausforderungen darstellen”* zum Ausdruck bringt; dieser wurde im abschließenden Entwurf gestrichen.
- Der abschließende Entwurf enthält ein paar Ergänzungen, darunter einen Aspekt zur Geschlechtergleichstellung und zur Beteiligung der Zivilgesellschaft am Überprüfungszyklus, mit der Formulierung: „Erkennt den Wert der vollen, gleichberechtigten und bedeutsamen Beteiligung von Frauen und Männern am Überprüfungszyklus an.”*
Was unverändert blieb:
- Grundlegende Bekräftigungen der Vertragspflichten aus allen Artikeln
- IAEO als zuständige Safeguards-Behörde
- Nukleare Sicherheit als staatliche Verantwortung
- Aufrufe zur Universalisierung (Indien, Israel, Pakistan, Südsudan)
Insgesamt stellt der abschließende Entwurf eine konsolidierte und abgeschwächte Fassung des Nullentwurfs dar, in der stärkere oder politisch umstrittenere Formulierungen entweder gestrichen oder abgemildert wurden, während Passagen, die Druck auf die Atomwaffenstaaten ausübten, abgeschwächt wurden. Beobachter aus der Zivilgesellschaft stellten fest, dass der abschließende Text fast ausschließlich die Präferenzen der Atomwaffenstaaten widerzuspiegeln schien, während die beständigen Forderungen der Nicht-Atomwaffenstaaten nach stärkeren und zeitgebundenen Formulierungen weitgehend unerfüllt blieben. Es ist darauf hinzuweisen, dass der abschließende Entwurf nicht angenommen wurde.
Quellen: Zero draft outcome document (6. Mai 2026), Implementation of the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons for its Twelfth Review Cycle (21. Mai 2026)
Ergebnis der Konferenz
Dies ist die dritte aufeinanderfolgende Überprüfungskonferenz, auf der kein gemeinsames Abschlussdokument verabschiedet wurde. Obwohl das Scheitern eines Konsenses weitgehend erwartet worden war, stellt es dennoch eine weitere verpasste Gelegenheit dar, den NVV in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und eines neu entfachten nuklearen Wettbewerbs zu stärken.
Konferenzpräsident Do Hung Viet hatte in den letzten zwei Wochen der Konferenz fünf aufeinanderfolgende Entwürfe zirkuliert und dabei stets versucht, unvereinbare Positionen zu überbrücken. Er beschrieb die Divergenzen als zahlreicher als die Konvergenzen und bat die Staaten, das Dokument als Ganzes zu betrachten, anstatt weitere Verbesserungen anzustreben – eine Bitte, die ungehört blieb.
Kein einzelner Staat blockierte den Konsens formal. Stattdessen entschied der Präsident, den abschließenden Text nicht zur Abstimmung zu stellen, eine Entscheidung, für die ihm mehrere Delegationen dankten, da sie vermied, einer einzelnen Partei die Schuld zuzuweisen und die ohnehin tiefen Gräben weiter zu vertiefen.
Die Atomwaffenstaaten widersetzten sich Formulierungen zu konkreten oder zeitgebundenen Abrüstungsschritten, humanitären Folgen, nuklearen Teilhabevereinbarungen und weiteren Punkten, wobei verschiedene Staaten bei unterschiedlichen Themen die Einwände anführten.
Zivilgesellschaftliche Organisationen zogen klare Schlussfolgerungen. ICAN bezeichnete das Ergebnis als „Weckruf” und stellte fest, dass die globale Mehrheit der Staaten während des gesamten Monats gezeigt habe, dass sie Atomwaffen ablehne, und forderte dazu auf, diese Energie auf die Generalversammlung und die bevorstehende erste Überprüfungskonferenz des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen (TPNW) im Dezember 2026 zu richten. Die IPPNW betonte, dass die Nicht-Atomwaffenstaaten entscheiden müssten, wie sie den Druck auf die Atomwaffenstaaten erhöhen wollen, angesichts dessen, was sie als Versagen der P5 bei der Erfüllung ihrer rechtsverbindlichen Verpflichtungen aus Artikel VI charakterisierte. Gleichzeitig wiesen zivilgesellschaftliche Organisationen auf einige positive Elemente hin, die in späteren Entwürfen verblieben, darunter Verweise auf den TPNW, die Anerkennung der humanitären und ökologischen Folgen von Nukleartests sowie die anhaltende Betonung der Unterstützung betroffener Gemeinschaften.
Mexikos abschließende Erklärung, die von mehreren Beobachtern zitiert wurde, bekräftigte, dass die Gültigkeit der NVV-Verpflichtungen aus den Jahren 1995, 2000 und 2010 nicht davon abhängt, ob eine bestimmte Überprüfungskonferenz ein Konsensdokument hervorbringt, und forderte die Atomwaffenstaaten auf, das gleiche Maß an Compliance bei der Abrüstung zu demonstrieren, das die Nicht-Atomwaffenstaaten bei der Nichtverbreitung konsequent zeigen.
Die Erklärung Mexikos und einiger weiterer Staaten sind über die folgenden Links einzusehen:
New Agenda Coalition (Brasilien, Ägypten, Mexiko, Neuseeland, Südafrika und Irland): https://reachingcriticalwill.org/images/documents/Disarmament-fora/npt/revcon2026/statements/22May_NAC.pdf
Stellungnahme Japans in New York: https://www.disarm.emb-japan.go.jp/%E2%98%85%E2%98%85260522%20set%20Closing%20statement.pdf
Statement Japans nach der Konferenz über das Außenministerium: https://www.mofa.go.jp/press/statement/pageite_000001_01657.html
Erklärung der EU auf der Sitzung des Gouverneursrats der International Atomic Energy Agency im Juni dieses Jahres in Wien, in der die Ergebnisse der Konferenz erwähnt werden: https://www.eeas.europa.eu/delegations/vienna-international-organisations/board-governors-international-atomic-energy-agency-11th-review-conference-nuclear-non-proliferation_en?utm
Der nächste Überprüfungszyklus beginnt mit einer ersten Sitzung des Vorbereitungsausschusses in Wien im Sommer 2028.
*Der zitterte Text ist eine inoffizielle Übersetzung. Das Originalzitat ist auf Englisch.
Quellen
Alle Stellungnahmen der Konferenz sind von Reaching Critical Will (https://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/npt/2026)
Acheson, R. (21. Mai 2026). NPT News in Review, Vol. 21, No. 8 Editorial: A Distinct Lack of Urgency as the World Burns. https://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/npt/2026/nir/18181-npt-news-in-review-vol-21-no-8
Acheson, R. (23. Mai 2026). NPT News in Review, Vol. 21, No. 9 Editorial: Let Us Not Await the Ashes. https://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/npt/2026/nir/18183-npt-news-in-review-vol-21-no-9
Arms Control Association (11. Mai 2026). Crosswinds Swirl Around 11th NPT RevCon in Week Two. https://www.armscontrol.org/blog/2026-05-10/crosswinds-swirl-around-11th-npt-revcon-week-two
ICAN (22. Mai 2026). NPT Review Conference ends with no plan for disarmament. https://www.icanw.org/npt_review_conference_ends_with_no_plan_for_disarmament
IPPNW (Mai 2026). 11. Überprüfungskonferenz den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags. https://www.ippnw.de/atomwaffen/artikel/de/11-ueberpruefungskonferenz-den-nuklea.html
Kimball, D. (Juni 2026). Cracks in the Foundation of the NPT. https://www.armscontrol.org/act/2026-06/focus/cracks-foundation-npt
Pressenza (13. Mai 2026). Deutsche Rede bei der NVV-Konferenz. https://www.pressenza.com/de/2026/05/deutsche-rede-bei-der-nvv-konferenz/
SANE Policy Institute (29. Mai 2026). 2026 NPT: Expert Reactions. https://sanepi.org/2026-npt-expert-reactions/
