Redebeitrag von Bernd Hahnfeld auf dem IALANA Veranstaltung vom 18.11.25
[Lesen Sie hier Otto Jäckels Redebeitrag der Veranstaltung]
Ein Nuklear-Krieg droht Deutschland aktuell vor allem aus zwei Gründen
- Nukleare Teilhabe
Die Stationierung von US-amerikanischen Atombomben in Büchel ist ein Teil der nuklearen Abschreckungs-Strategie der NATO. Im Einsatzfall sollen die B12-Fliegerbomben von deutschen Bundeswehrpiloten mit Tornado-Flugzeugen zu den Zielorten geflogen und dort abgeworfen werden. Jedes Jahr wird mit dem NATO-Manöver „Steadfast-Noon“ der nukleare Angriff auf russische Ziele geübt. Das Risiko der Piloten im Ernstfall von der russischen Abwehr abgeschossen zu werden ist sehr groß. Deutschland müsste außerdem bei einem derartigen Angriff unmittelbar mit einem nuklearen Gegenschlag Russlands rechnen, den die Bundeswehr nicht abwehren könnte.
Die Atombomben sind in Deutschland unter Aufsicht des US-Militärs stationiert. Den Einsatzbefehl erteilt allein der Präsident der Vereinigten Staaten. Die Piloten der Bundeswehr-Tornados bleiben aber auch nach der Übergabe der Atomwaffen deutsche Hoheitsträger und benötigen für den Einsatz das OK des Bundeskanzlers. Dieser ist Oberbefehlshaber, nachdem zuvor der Bundestag mit 2/3-Mehrheit den Kriegsfall festgestellt hat. Der Kanzler gerät in Schwierigkeiten, weil in den Druckschriften des Bundesverteidigungsministeriums „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ von 2006 und 2008 den Soldaten der Einsatz von Atomwaffen ausdrücklich verboten worden ist.
Eine Zustimmung des Bundeskanzlers zu einem Einsatz der Atombomben verstößt aus zwei Gründen gegen Völkerrecht: Er verletzt den Atomwaffensperrvertrag (NPT), der Deutschland die Verfügung oder Mitverfügung über Atomwaffen ausnahmslos verbietet. Jeder Einsatz verletzt außerdem grundlegende Regeln des humanitären Völkerrechts. Denn durch Explosion wird nukleare Strahlung freigesetzt und werden unnötigen Leiden verursacht. Die Waffen wirken unterschiedslos gegen jedes Lebewesen, unterscheiden also nicht zwischen Soldaten und Zivilisten. Ein Einsatz ist unter keinerlei Gerichtspunkt zu rechtfertigen. Alle daran Beteiligten müssten wegen Völkerrechtsverbrechen vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
Die Nukleare Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig. Sie ist auch militärisch überflüssig. Eine wirksame nukleare Abschreckung besteht bereits ohne die B12-Atombomben in Büchel. Auf 14 US-amerikanischen Atom-U-Booten der Ohio-Klasse sind weltweit nuklear bestückte Trident-Raketen stationiert. Mit diesen kann der NATO-Partner USA an jedem beliebigen Ort der Welt zielgenau begrenzte Atomschläge durchführen.
Ein Atomwaffeneinsatz im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist rechtlich verboten, politisch und militärtaktisch unsinnig. Er würde unsagbares Leid über die Menschen in Deutschland bringen und unvorstellbare Zerstörungen verursachen. Warum also wird die Nukleare Teilhabe aufrechterhalten? Ihre Aufrechterhaltung lässt nur den Schluss zu, dass diese – ohne militärischen Nutzen – dazu dient, die Verbündeten enger an die NATO-Führungsmacht USA zu binden und in deren Konflikte einzubeziehen. Wollen wir das wirklich?
Folgen wir Immanuel Kant: „Sapere aude“ und denken darüber nach.
2. Stationierung US-amerikanischer Mittelstrecken-Raketen in Deutschland
Der US-Präsident Joe Biden und Bundeskanzler Olaf Scholz haben am 10. Juli 2024 am Rande des Washingtoner NATO-Gipfels – ohne Absprachen mit den NATO-Verbündeten – erklärt, zur Stärkung der Abschreckung Russlands ab 2026 in Deutschland weitreichende, konventionelle US-amerikanische Waffensysteme zu stationieren. Es handelt sich um Mittelstrecken-Raketen des Typs Standard Missile 6, um Marschflugkörper des Typs Tomahawk und um Hyperschall-Waffen, die extrem schnell und wendig sind. Medien berichten, dass die Raketen im Falle eines befürchteten Atomkriegs die in Russland stationierten Atomraketen konventionell zerstören sollen.
Die von der Bundesregierung erfundene „Fähigkeitslücke“ der NATO, die geschlossen werden müsse, besteht nicht. Die Trident-Raketen des NATO-Verbündeten USA schrecken viel wirksamer ab.
Der INF-Vertrag hatte die Stationierung derartiger Raketen seit 1988 verboten. Er wurde jedoch 2019 zunächst von den USA und dann von Russland gekündigt.
Die Stationierung der Mittelstreckenraketen stellt potentielle Gegner vor unlösbare Probleme. Denn nach dem Start ist für die gegnerische Abwehr nicht erkennbar, ob die anfliegende Rakete einen nuklearen oder einen konventionellen Sprengkopf trägt. Selbst vor Ort lässt sich die Art der Bewaffnung nur durch lokale Vor-Ort-Inspektionen sicherstellen. Aus russischer Sicht bedrohen die Mittelstreckenraketen wegen ihrer großen Reichweiten und der kurzen Vorwarnzeiten Ziele in Russland. Die zu erwartende Gegenstationierung russischer Raketen erhöht die Gefahr eines Atomangriffs auf Deutschland erheblich.
Bei vernünftiger Betrachtung macht die Stationierung konventioneller Mittelstreckenraketen, soweit sie Atomraketen oder deren Startanlagen in Russland zerstören sollen, nur Sinn, wenn das gelingt, bevor die dortigen Raketen gestartet sind. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Mittelstreckenraketen eingesetzt werden, obwohl ein Angriff auf Deutschland gar nicht vorliegt. Eine „präventive“ oder „präemptive“ Verteidigung ist Deutschland durch Art. 51 UN-Charta verboten, auch gewohnheitsrechtlich nicht erlaubt. Denn Selbstverteidigung ist nur gegen einen unmittelbar drohenden Angriff zulässig.
Die beabsichtigte Stationierung stellt die Wirksamkeit der nuklearen Abschreckung in Frage. Sie setzt eine neue Aufrüstungsspirale in Gang und erhöht wegen der kurzen Vorwarnzeiten die Gefahr eines versehentlich ausgelösten Atomkrieges erheblich. IALANA hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Raketen-Stationierung zurückzunehmen und innerhalb der NATO auf Dialogangebote an Russland hinzuwirken. Abrüstungsverhandlungen könnten die immer riskanter werdende nukleare Bedrohung reduzieren und letztlich stoppen.
