Urteil Shimoda u.a. ./. Japan aus 1963

24.Zivilkammer des Landgerichts Tokio vom 7.Dezember 1963 zur Frage des Ersatzes von Schäden, die aus dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 entstanden sind

Kernsatz: Die Bombardierungen von Hiroshima und Nagasaki mit Atombomben sind als undifferenzierte Bombardierungen unverteidigter Städte nach dem damals bestehenden Völker-
recht mit Recht als rechtswidrige Kampfhandlungen zu beurteilen.

abgedruckt in deutscher Fassung: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1964, S. 711 ff. – https://www.zaoerv.de/24_1964/24_1964_4_b_711_733.pdf

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