24.Zivilkammer des Landgerichts Tokio vom 7.Dezember 1963 zur Frage des Ersatzes von Schäden, die aus dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 entstanden sind
Kernsatz: Die Bombardierungen von Hiroshima und Nagasaki mit Atombomben sind als undifferenzierte Bombardierungen unverteidigter Städte nach dem damals bestehenden Völker-
recht mit Recht als rechtswidrige Kampfhandlungen zu beurteilen.
abgedruckt in deutscher Fassung: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1964, S. 711 ff. – https://www.zaoerv.de/24_1964/24_1964_4_b_711_733.pdf
