Urteil im Assange-Prozess: Erleichterung über Entscheidung, Enttäuschung über Begründung

Pressemitteilung des Whistleblowernetzwerks zum Urteil vom 5.1.21 im Auslieferungsverfahren Julian Assange

Ein Londoner Gericht hat die Entlassung Julian Assanges angeordnet und damit einen Auslieferungsantrag der US-Justiz abgelehnt, die den Wikileaks-Gründer im Zusammenhang mit den Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning der Spionage beschuldigt. Das Urteil ist dennoch kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit, wie die Urteilsbegründung zeigt.

https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2021/01/04/urteil-im-assange-prozess-erleichterung-ueber-entscheidung-enttaeuschung-ueber-begruendung

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