Pressemitteilung des BVerwG vom 6.10.20 Nr. 56/2020
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 25.11.2020 über ein Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verhandeln, durch das die beklagte Bundesrepublik Deutschland verurteilt worden ist, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet, sowie erforderlichenfalls auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinzuwirken. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts haben die Kläger, bei denen es sich um jemenitische Staatsangehörige handelt, einen aus ihren Grundrechten folgenden Anspruch darauf, dass die Beklagte sie vor drohenden Beeinträchtigungen ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit durch die Drohneneinsätze schützt. Dieser Schutzpflicht sei die Beklagte aufgrund der unzutreffenden Einschätzung, die Vereinbarkeit der Einsätze mit dem Völkerrecht unterliege keinen Zweifeln, bislang nur unzureichend nachgekommen“ (BVerwG 6 C 7.19).