Einsatz von US-Atombomben durch Bundeswehr rechtlich fragwürdig

75 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki: Berlin verteidigt nukleare Teilhabe der Nato. Internes Dokument verbietet Atomangriff jedoch

03. August 2020   Harald Neuber   in telepolis

Die Bundesregierung macht eigenen Soldaten offenbar widersprüchliche Vorgaben zum Einsatz von Nuklearwaffen im Zuge der nuklearen Teilhabe der Nato. Zugleich hat sie keine Entscheidungsbefugnis über US-amerikanische Atombomben, die in Deutschland stationiert sind.
Definiert werden die Regeln zum Einsatz nuklearer Waffen in der sogenannten Zentralen Dienstvorschrift A-2141/1 des Verteidigungsministeriums. Darin wird der Einsatz von Atomwaffen durch die Bundeswehr im Zuge der nuklearen Teilhabe nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
weiter:   https://www.heise.de/tp/features/Einsatz-von-US-Atombomben-durch-Bundeswehr-rechtlich-fragwuerdig-4861383.html

Hier auch der link zur ZdV A-2141/1 (pdf) mit dem Titel: “Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten”.  Umfasst 206 Seiten. Zum Einsatz von Atomwaffen vgl. S. 62 unter RNr. 462-465

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