Bundeswehr-Kampfeinsätze außerhalb des NATO-Gebiets müssen vom Bundestag beschlossen werden. Dieser Grundsatz wird nun in Frage gestellt, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichten
von: Jens Wittneben | Veröffentlicht am: 16. Mai 2019 IMI-Standpunkt 2019/020
In Niger, Kamerun und Tunesien sind jeweils bis zu zwei Dutzend deutsche Soldaten ohne Parlamentsbeschluss aktiv – und es soll sich auch um Spezialeinheiten handeln. Kampfschwimmer werden genannt und man muss vermuten, dass es sich um Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) aus Calw in Baden-Württemberg handelt. In der geheimen Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Parlaments kam es zu einer kritischen Debatte, wenn man die Quellen des RND zugrunde legt.